Urteil: Für Festnetz-Teil kein Handyverbot
zuletzt aktualisiert: 04.11.2009 - 16:25Köln (RPO). Ein kurioser Fall: Das Verbot der Handy-Nutzung im Auto gilt nicht für den Mobilteil eines Festnetz-Telefons. So entschieden die Richter am Oberlandesgericht Köln und hoben damit ein Urteil aus der Vorstanz auf.
Ein Bonner Autofahrer war rund drei Kilometer von seinem Haus entfernt davon überrascht worden, dass in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte und hatte das Gespräch angenommen. Für diesen Verstoß gegen das Handy-Verbot sollte er nach Auffassung des Bonner Amtsgerichts ein Bußgeld von 40 Euro zahlen.
Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung jedoch auf. Schnurlos-Telefone eines Festnetzanschlusses seien nicht das gleiche wie richtige Mobiltelefone, befanden die Richter. Für eine Nutzung während der Fahrt seien sie aufgrund ihrer geringen Reichweite praktisch ungeeignet. Der Gesetzgeber habe bei dem Handy-Verbot deshalb auch nur an "richtige" Mobiltelefone gedacht - nicht ans Schnurlostelefone.
Der Senat sah auch keinen Anlass, den Anwendungsbereich des Handyverbots zu erweitern. Denn in der Praxis komme eine Ablenkung eines Autofahrers durch Gespräche mit dem Schnurlostelefon praktisch nicht vor. Schon kurz nach Fahrtantritt sei eine Nutzung des Telefons in der Regel nicht mehr möglich. Der Bonner Vorgang sei so ungewöhnlich, dass kein Regelungsbedarf bestehe.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
OLG Köln - Az.: 82 Ss-OWi 93/09
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