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An den tollen Tagen treiben es die Jecken besonders bunt. Es empfiehlt sich aber nicht, im Straßenverkehr über die Stränge zu schlagen, denn das kann fatale Folgen haben. Wie Sie an den Karnevalstagen nicht mit den Ordnungshütern ins Gehege kommen, erfahren Sie im Folgenden.
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Grundsätzlich stellt das Tragen einer Karnevalsmaske an den närrischen Tagen keinen Verstoß gegen das Vermmungsverbot dar, auch wenn das Gesicht nicht zu erkennen ist. Aber...
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...im Straßenverkehr darf man sich mit einer Maske nicht hinters Lenkrad setzen. Sobald in irgendeiner Weise die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt ist, was zum Beispiel bei Augenklappen oder Vollmasken angenommen wird,...
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...kassiert die Polizei wegen des Tragens der Maske am Lenkrad ein Bußgeld von zehn Euro!
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Keine Einwände bestehen dagegen an den Karnevalstagen gegen das Tragen von Pappnasen oder Gummiohren am Steuer.
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Ab Aschermittwoch gilt in jedem Fall: Maske ab, denn...
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...wer dann noch mit einer Maske "geblitzt" und überführt wird, hat mit höheren Strafen zu rechnen, da ihm eventuell Vorsatz unterstellt wird.
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Kommt es aufgrund des Tragens von Karnevalsmasken gar zu einem Unfall,...
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...droht wegen grober Fahrlässigkeit laut dem Automobilclub von Deutschland (AvD) sogar der Verlust des Versicherungsschutzes.
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Was sich keinesfalls empfiehlt, ist Ordnungshütern an den Faschingstagen seine Meinung ungeschminkt mitten ins Gesicht zu sagen. Wenn die Damen und Herren in den Uniformen nicht beide Ohren fest zudrücken, kann es teuer werden.
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Wer meint, sich an Karneval über die Parkverbotsregeln hinwegsetzen zu können, ist ebenfalls schief gewickelt...
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...denn die Möglichkeit, Protokolle zu verhängen, abschleppen zu lassen oder Parkkrallen anzubringen sind keineswegs außer Kraft gesetzt.
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Deswegen sollte man sich vorher informieren, wo die Karnevalsumzüge langfahren, damit man nicht hinterher sein blaues Wunder erlebt. Regelmäßig ist das Parkverbot am Fahrbahnrand Tage im voraus gut ausgeschildert.
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Sicher ist, dass die Polizei an den Karnevalstagen verstärkt Kontrollen durchführt, insbesondere an den Ausfallstraßen.
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Wer dann zu tief ins Glas geschaut hat, kann sich nicht mit dem Hinweis auf Karneval herausreden. Die tollen Tage sind kein Alibi.
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Bereits mit 0,3 Promille Alkohol im Blut kann man bei Verkehrsverstößen folgenschwere Probleme mit Gerichten oder Versicherungen bekommen. Karnevalsnarren, die mit 0,5 oder mehr Promille im Blut erwischt werden,...
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... zahlen 250 Euro Strafe und müssen einen Monat auf den Führerschein verzichten. Das gilt unabhängig von Fahrfehlern! Außerdem belasten sie ihr Konto in Flensburg mit vier Punkten.
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Auch der Restalkohol am Morgen nach einer feucht-fröhlichen Faschingsnacht sollte nach einem Rat des ADAC nicht unterschätzt werden. Auch wer sich nach ausgiebigem Alkoholgenuss am nächsten Tag wieder fit fühlt, muss damit rechnen, dass der Alkohol im Körper noch nicht vollständig abgebaut wurde. Auch in diesem Fall gilt: Fahrzeug besser stehen lassen.
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Man sollte deshalb unbedingt, auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen oder...
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...ein Taxi nehmen. Unter dem Strich kann man damit eine Menge Geld sparen und kommt auch noch sicherer nach Hause.
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Wer sich trotzdem mit dem eigenen Wagen in den Karnevalstrubel stürzen will, muss natürlich an seine Papiere denken. Ausweisen muss man sich auch an Fasching.
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Hat man alle Hinweise beachtet, kann dem wilden Möhnensturm nichts mehr im Wege stehen.