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Überblick: Mit welchen Kosten Autofahrer rechnen müssen

VON MANFRED KÜHNAPPEL - zuletzt aktualisiert: 20.10.2005 - 12:08

Düsseldorf (rpo). Wer sich hinters Steuer setzen will, wird ganz schön zur Kasse gebeten. Auch ohne Pkw-Maut müssen Autofahrer tief in die Tasche greifen. Das fängt mit dem Führerschein an und hört mit der Mineralölsteuer auf. Unser Überblick zeigt, um welche Kosten man auf keinen Fall herum kommt.

Was muss ein Anfänger allein in den ersten beiden Autofahrerjahren für sein Vergnügen auf vier Rädern bezahlen? Schon vor dem Führerscheinerwerb werden erste Aufwendungen fällig. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfotos machen gemeinsam rund 35 Euro aus. Die Straßenverkehrsbehörde verlangt für den Auszug aus dem Straßenverkehrsregister sowie für die spätere Herstellung und Erteilung des Führerscheins 40 Euro.

Die Preise für Fahrschulen sind schwer zu kalkulieren. Erstens gibt es große regionale Unterschiede. Außerdem hängt der Preis von der Zahl der Fahrstunden ab. Unter dem Strich muss man bei einem Durchschnittspreis von 23 Euro pro Fahrstunde mit etwa 1.200 Euro für die Fahrschule rechnen.

Bei den Prüfungen kommen erstmals der TÜV oder die DEKRA ins Spiel. Für die theoretische Prüfung in der Klasse B fallen 10,09 Euro an, für die praktische werden rund 77,72 Euro fällig. Zwischensumme bislang: 1.362,81 Euro – und man ist noch keinen Meter allein verantwortlich gefahren.

Weiter geht’s mit der Kfz-Haftpflicht und der Steuer. Für einen durchschnittlichen Wagen sollte man selbst bei einem günstigen Schadensfreiheitsrabatt nicht unter einem Versicherungbetrag von 250 bis 300 Euro jährlich kalkulieren. Die exakte Höhe wird neben den Prozenten nach allen möglichen Gesichtspunkten berechnet, etwa nach jährlicher Fahrleistung oder danach wie häufig der Wagentyp gestohlen wird. 

Die Entwicklung bei der Haftpflicht ist im übrigen für den Autofahrer die vergleichsweise günstigste. Im Laufe der letzten zehn Jahre hat sich die durchschnittliche Höhe der Beiträge für die Versicherten halbiert. Der Preiskampf machte es möglich. Unsere Annahme für zwei Jahre: 500 Euro Haftpflicht.

Steuerfreiheit endet

Der Traum von der Steuerfreiheit endet am 31. Dezember 2005. Auch besonders umweltfreundliche Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4, Euro 3 und 3-Liter unterliegen danach einer Steuer. Basis für die Berechnung der Steuer ist der Hubraum, der mit Diesel-/Ottomotor-Varianten und den Schadstoffklassen kombiniert wird. Beispiel: 6,75 Euro je 100 Kubikzentimeter für einen Otto-Motor Euronorm 4 jährlich. Macht bei einem 1800 Kubikmotor 243 Euro für zwei Jahre.

Auch beim Tanken fährt der Staat über die Mineralöl- und Ökosteuer mit. Legt man 66,9 Cent auf einen Liter Benzin zugrunde, kommt man bei einer 50-Liter-Tankfüllung allein auf 33,45 Euro, die der Fiskus kassiert. Bei einer Laufleistung von 15.000 Kilometern jährlich ist unser Anfänger bei einem Durchschnittsverbrauch von 8 Litern mit 2508,75 Euro dabei - ohne seine eigenen weiteren Sprit- und Ölkosten über die Steuer hinaus.

Um die Sicherheit aller Fahrzeuge und des Straßenverkehrs zu gewährleisten, existieren Einrichtungen wie TÜV, DEKRA oder andere Organisationen, die in regelmäßigen Abständen zur technischen Vorführung des Wagens bitten – und abermals Gebühren verlangen. Beispiel: Beim TÜV ist man bei der Hauptuntersuchung mit 55,50 Euro dabei, für die Abgassonderuntersuchung werden bei einem sechs Jahre alten Benziner 36,20 Euro fällig. Unser Anfänger wird normalerweise einen Gebrauchtwagen fahren und ihn nach zwei Jahren erstmals vorführen müssen.

Schließlich kommt es immer mal wieder zu hübschen Einfällen in Amtsstuben. Wenn man seinen alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen will, muss man 24 Euro bezahlen. Diese Leistung ist nicht verpflichtend - noch nicht. Deswegen lassen wir diese Summe zunächst weg und kommen auf einen stolzen Endbetrag für unseren Anfänger von 4706,26 Euro.

Dabei hat der Wagen in den zwei Jahren nicht einmal eine Werkstatt von innen gesehen.


 
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