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Antworten zum Karlsruher Urteil: Pendlerglück: Das gilt für Steuerzahler

zuletzt aktualisiert: 09.12.2008 - 14:52

Berlin/Karlsruhe (RPO). Nach dem Urteil aus Karlsruhe fragen sich Pendler, wie es nun mit der Nachzahlung ihrer verweigerten Pauschale aussieht. Bei uns erfahren Sie, was Sie nun beachten müssen.

Das Bundesfinanzministerium hat umgehend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale reagiert. Nun gelte wieder die alte Pendlerpauschale ab dem ersten Entfernungskilometer, teilte das Ministerium in Berlin mit.

Dies beziehe sich rückwirkend auf die Jahre 2007 und 2008 und auch auf 2009, präzisierte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Nicolette Kressl (SPD), in Karlsruhe.

Man werde das Urteil so schnell wie möglich umsetzen, damit die Bürger "noch zu Beginn 2009 ihre Steuerrückerstattungen erhalten". Millionen Pendler bekämen damit "schnell ihr Geld".


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Allerdings ist zu differenzieren: Manche Pendler haben von vorneherein darauf gesetzt, dass die Regelung verfassungswidrig ist und die Kilometerzahl in ihrer Steuererklärung 2007 in voller Höhe angeben. Andere haben die Fahrten erst ab dem vermeintlich zulässigen Kilometer 21 angegeben.

Wieder andere haben sich ihren Freibetrag gesichert und bleiben nun von Rückzahlungen verschont.

Kompliziert wird es bei Kurzpendlern, die die Werbekostenpauschale in Höhe von 920 Euro geltend gemacht haben. Wer keine weiteren Werbekosten hat, kann ab 14 Kilometern mit einer Nachzahlung rechnen.

Sind weitere Werbungskosten, etwa Bücher oder ähnliches, angegeben worden, können auch bei kürzeren Entfernungen Ansprüche entstehen. Es ist stets eine Frage des Einzelfalls - inbesondere ob auch die regelmäßigen 230 Arbeitstage im Jahr veranschlagt werden können oder ob jemand nur an weniger Wochentagen zur Arbeitsstätte fährt. Siehe hierzu die Übersicht des Steuerzahler-Bundes im Download-Bereich.

Experte: Finanzämter brauchen länger

Nach Einschätzung von Steuerexperten werden die Finanzämter übrigens mehrere Monate für die Rückerstattung aller Fahrtkosten brauchen. "Allein die Neuberechnung der Steuerbescheide dauert acht bis zehn Wochen. Bei optimistischer Betrachtung würde ich sagen: Im Mai 2009 haben alle Bürger ihr Geld zurück", sagte der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG), Dieter Ondracek, dem "Münchner Merkur" (Mittwochausgabe).

Laut Ondracek sind alle Steuerbescheide zentral über Rechenzentren erfasst. "Die rückwirkende Neuberechnung erfolgt automatisch, ohne dass ein Sachbearbeiter die Akte in die Hand nehmen muss", erläuterte er. Zuvor aber müssten die detaillierten Ausführungsbestimmungen des Bundesfinanzministeriums abgewartet werden, erst dann könnten die Finanzverwaltungen mit der Programmierung der Computersysteme und dem Vollzug beginnen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Urteils finden Sie hier.

 

Quelle: DDP

 
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