Vorsicht beim Versand einer Kaufvertragsbestätigung per E-Mail. Diese hat im Zweifelsfall Bestand vor Gericht. Daher sollte mit Antworten auf unaufgeforderte E-Mails potenzieller Interessenten sehr achtsam umgegangen werden.
Es wird empfohlen, in den E-Mails den vollständigen Sachverhalt und den Grund für die E-Mail zu schildern und den gesamten E-Mail-Verkehr zwischen Verkäufer und dem Interessenten aufzubewahren.