OLG Hamm 2 Ss Owi 177/05: Ablesen der Uhrzeit ist verboten
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:05Hamm/Köln (rpo).Während der Fahrt ist das Ablesen der Uhrzeit vom Handy verboten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm hervor. Das Gericht bestätigte damit einen Bußgeldbescheid über 40 Euro, den ein Autofahrer angefochten hatte.
Der Mann argumentierte, auf dem Display eines Handys die Uhrzeit abzulesen entspreche einem - laut Straßenverkehrsordnung erlaubten - Blick auf die Armbanduhr. Das OLG schloss sich dem jedoch nicht an: Dem Fahrer sei jede Nutzung des Handys untersagt, für die er dieses in der Hand halten muss. Schließlich habe er dabei nicht wie gefordert beide Hände frei. Beim Blick auf die Armbanduhr sei das dagegen durchaus der Fall.
OLG Hamm
Az.: 2 Ss Owi 177/05
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