EuGH Luxemburg C-537/03: Alkohol-Unfälle: EuGH stärkt Schutz für Beifahrer
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:05Luxemburg (rpo). Wer als Beifahrer zu einem Betrunkenen ins Auto steigt, kann von der Kfz-Versicherung nicht ohne weiteres vom Unfallschutz ausgeklammert werden. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg hervor.
Das gilt selbst dann, wenn die Versicherten wissentlich bei dem Betrunkenen mitfahren. Danach ist eine Begrenzung der Schadensersatzansprüche "nur unter außergewöhnlichen Umständen auf der Grundlage einer Einzelfallbeurteilung" zulässig (Az.: C-537/03). Nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz entspricht das Urteil der Rechtslage in Deutschland.
In Finnland können die Beifahrer jeden Anspruch auf Schadensersatz verlieren, wenn sie wissen, dass ihr Fahrer Alkohol getrunken hat. Dagegen klagte eine Frau, deren Mutter als Beifahrerin eines Betrunkenen ums Leben gekommen ist.
Mit Erfolg: Das europäische Recht verlange, "dass alle Fahrzeuginsassen ihre Schäden über die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt bekommen können", urteilte der EuGH. Im Einzelfall komme allenfalls eine Begrenzung des Schadensersatzes in Betracht.
In Deutschland können die Versicherer den betrunkenen Fahrer je nach Gesellschaft mit 5.000 oder 10.000 Euro in Regress nehmen. Die Haftung gegenüber den Mitfahrern wird in den Vertragsbedingungen nicht begrenzt.
Die Versicherer können aber auf dem Gerichtsweg versuchen, geschädigten Mitfahrern ein Eigenverschulden anzulasten. Nach Informationen aus der Versicherungswirtschaft beträgt der Abzug dann meist um 30, höchstens aber knapp 50 Prozent.
EuGH Luxemburg - Az.: C-537/03
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