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Ratgeber Urteil: Blendende Sonne ist keine Ausrede für Unfall

zuletzt aktualisiert: 29.09.2011 - 13:20

Stuttgart (RPO). Die tief stehende Sonne im Herbst erhöht das Blend-Risiko bei Autofahrern. Vor allem Morgens und am Nachmittag ist daher besondere Vorsicht geboten. Auch, weil Gerichte und Versicherungen den entschuldigenden Hinweis auf Blendung bei einem Unfall nicht gelten lassen.

Versicherungen und Gerichte akzeptieren die blendende Sonne als Entschuldigung für einen Unfall nicht.  Foto: ACE
Versicherungen und Gerichte akzeptieren die blendende Sonne als Entschuldigung für einen Unfall nicht. Foto: ACE

Zeigt die Ampel nun rotes oder grünes Licht? Das ist im Herbst und Winter oft nicht genau zu erkennen, wenn die tiefstehende Sonne extrem blendet. In diesem Fall sollten Autofahrer immer auf Nummer sicher gehen und lieber etwas zögerlich sein als voreilig bei Rot Gas zu geben, rät der Auto Club Europa (ACE). So lassen sich schwere Unfälle verhindern. Außerdem sei der Fahrer dann rechtlich auf der sicheren Seite.

Denn Sonnenblendung als Grund für Verkehrsverstöße zählt vor Gericht in der Regel nicht, erläutert der ACE. Das Oberlandesgericht Köln warf zum Beispiel einem Autofahrer grob fahrlässiges Verhalten vor, nachdem er das Blinklicht eines Andreaskreuzes missachtet hatte, das durch einfallendes Sonnenlicht angeblich nicht sichtbar gewesen ist (Az.: NZV 97, 477).

Und das Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte: Ein Autofahrer müsse bei starker oder tiefstehender Sonne immer mit Blendung rechnen und deshalb besonders vorsichtig fahren (Az.: 1 Ss 61/96).

Als wirksamsten Schutz vor Blendung empfiehlt der ACE eine gute Sonnenbrille. Die Sonnenblenden im Wagen sollten heruntergeklappt werden. Autoscheiben und Motorradhelmvisiere gilt es penibel sauber zu halten, weil Verschmutzungen die Blendwirkung verstärken können. Außerdem sollten Scheibenwaschanlage und Wischblätter am Wagen einwandfrei funktionieren.

Vor Unfällen durch Sonnenblendung schützt außerdem ausreichend Abstand zum Vorausfahrenden und eine besonders defensive Fahrweise. Blendet die Sonne so stark, dass die Sicht aufs Verkehrsgeschehen eingeschränkt wird, rät der ACE zu einer Pause.

Das gilt auch, wenn Autofahrer aus Versehen direkt in die Sonne geblickt haben. Denn bis sich das Auge von der Blendung erholt, könne es mehrere Minuten dauern, warnt der Automobilclub.

Quelle: tmn/rpo

 
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