Unfallauto verkauft Erlös wird vom Schadenersatz abgezogen

Stuttgart · Grundsätzlich dürfen Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall ihr demoliertes Auto selber verkaufen. Der Erlös wird dann allerdings von der Schadenersatzsumme abgezogen, die dem Geschädigten zusteht, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Schadenersatz für einen Unfallwagen wird an dessen aktuellem Wiederbeschaffungswert bemessen. Beim Verkauf eines Unfallfahrzeugs muss der Autobesitzer dafür sorgen, den Schaden weitestgehend durch einen hohen Verkaufspreis zu mindern. Zunächst holt der Verkäufer ein Wertgutachten ein. Der Verkaufspreis muss mindestens diesem Gutachten entsprechen, entschied das Amtsgericht Stuttgart (Az.: 44 C 3637/10). Das Gutachten muss der gegnerischen Versicherung vor dem Verkauf aber nicht vorgelegt werden, erklären die DAV-Verkehrsrechtsanwälte.

(dpa)
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