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Urteil des OLG Karlsruhe: Falschparken mit ernsthaften Konsequenzen

zuletzt aktualisiert: 09.11.2011 - 10:03

Düsseldorf (RPO). Für viele Autofahrer ist Falschparken eher ein Kavaliersdelikt. Mit dazu gehört der Strafzettel hinter der Windschutzscheibe und im schlimmsten Fall das Abschleppen. Doch wer sein Auto an unübersichtlichen Stellen einfach abstellt, riskiert deutlich mehr, wie zwei Urteile belegen.

Wenn es in einer solchen Situation zum Unfall kommt, trägt der Falschparker nach gängiger Rechtsprechung eine Mitschuld von mindestens 25 Prozent. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Auto abgestellt ist und nicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt.

Der Fahrer haftet an dieser Stelle aus der Betriebsgefahr heraus. Rechnen müssen Falschparker mit einer Mitschuld vor allem, wenn sie näher als fünf Meter entfernt von Kreuzungen und Einmündungen von Straßen parken und dabei vielleicht sogar noch ein Stopp- oder Vorfahrt-gewähren-Schild verdecken (OLG Karlsruhe, AZ 10 U 117/83).

Auch wer in zweiter Reihe parkt, den nachfolgende Verkehrsteilnehmer dadurch behindert und zum Ausweichen zwingt, riskiert eine Mitschuld, falls es zur Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug auf der anderen Fahrbahnseite kommt (OLG Hamm, AZ U 164/89).

Quelle: rpo/nbe

 
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