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Steuer-Urteil: Finanzgericht akzeptiert 230 Fahrten zur Arbeit

zuletzt aktualisiert: 21.09.2009 - 08:07

München (RPO). Die Kosten für den Weg zur Arbeit können wieder ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Doch wieviele Fahrten kann man ansetzen? Das Finanzgericht München hat das nachgerechnet.

Wer die Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend machen, steht oft vor der Frage, wie viele Tage er eigentlich pauschal ansetzen kann. Nach Einschätzung des Finanzgerichts München (Az.: 13 K 4371/07) sollten die Finanzämter 230 Tage bei einer 5-Tage-Woche akzeptieren.

Die Richter zogen von 365 Tagen im Jahr 52 Sonntage und 52 Samstage sowie 11 Feiertage ab. Werden weiterhin noch rund 20 Urlaubstage abgezogen, würden genau 230 Arbeitstage übrig bleiben, die anerkannt werden sollten.

Bei einer 6-Tage-Woche werden übrigens auch ohne Nachweis im Allgemeinen 260 bis 280 Fahrten anerkannt, während Lehrer sich mit weit unter 200 Tagen begnügen müssen - ihnen stehen die langen Ferien im Weg, wie das Finanzgericht Sachsen-Anhalt (Az.: 4 K 483/01) bereits vor Jahren entschied.

Finanzgericht München - Az.: 13 K 4371/07

Quelle: DDP/rm

 
 
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