Führerschein-Urteil: Gerichte müssen Frist für Fahrverbot einhalten
zuletzt aktualisiert: 07.10.2011 - 11:27Düsseldorf (RPO). Ein Fahrverbot darf maximal ein Jahr und neun Monate nach einem Verkehrsverstoß verhängt werden. Nach dieser Frist ist keine Verurteilung mehr möglich, wie das Oberlandesgericht Zweibrücken nun entschieden hat.
In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer zwei Jahre nach einer Tempoüberschreitung vor einem Amtsgericht zu einer Geldbuße sowie einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Die höhere Instanz kassierte die Entscheidung jedoch anschließend unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs wieder ein.
Demnach kann ein Fahrverbot so lange nach der Tat seine Warnungs- und Besinnungsfunktion nicht mehr entfalten. Das kurzzeitige Einkassieren des Führerscheins sei vom Gesetzgeber lediglich als Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer vorgesehen, um sie vor einem Rückfall zu warnen, zitiert die Deutsche Anwaltshotline aus dem Urteil.
Es gibt jedoch eine Ausnahme. Wenn der Verkehrssünder selbst in unlauterer Weise für eine erhebliche Verzögerung zwischen Vergehen und Strafe gesorgt hat, kann das Fahrverbot auch nach Verstreichen der Frist verhängt werden. (Az.: 1 SsBS 24/11)
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