Urteil: Handy als Navi am Steuer verboten
zuletzt aktualisiert: 10.12.2008 - 12:14Köln/Berlin (RPO). Autofahrer dürfen am Steuer kein Handy benutzen. Auch nicht als Navi. Das OLG Köln hat klar gestellt, dass alles untersagt ist, wozu der Fahrer das Handy in der Hand halten muss.
Laut Straßenverkehrsordnung ist einem Autofahrer während der Fahrt die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er es dafür aufnehmen oder halten muss (Oberlandesgericht Köln, Az.: 81 Ss-OWi 49/08).
Nach Auffassung der Richter umfasst der Begriff "Benutzung" alle Funktionen des Handys - also neben Telefonieren auch SMS schreiben und lesen, die Verwendung des Geräts als Diktiergerät sowie der Abruf von Daten, wie es auch bei der Nutzung als Navigationshilfe der Fall ist.
Das OLG wies mit dieser Begründung die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers auf die Entscheidung der Vorinstanz ab. Sie hatte ihn nach DAV-Angaben zu 70 Euro Geldbuße verurteilt, weil er sein Handy am Steuer benutzt hatte. Der Mann hatte argumentiert, er habe nicht telefonieren, sondern nur die Navigationsfunktion nutzen wollen.
Oberlandesgericht Köln - Az.: 81 Ss-OWi 49/08
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