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Urteil: Karlsruhe bestätigt Handyverbot am Steuer

zuletzt aktualisiert: 09.05.2008 - 10:45

Karlsruhe (RPO). Das Handyverbot am Steuer steht nicht zur Debatte. Einem Urteil des Bundesverfassungsgericht zufolge ist die Regelung, die das Telefonieren mit dem Handy hinter dem Steuer verbietet, nicht verfassungswidrig.

Handynutzung hinter dem Steuer: Ohne Freisprecheinrichtung weiter verboten.  Foto: RPO
Handynutzung hinter dem Steuer: Ohne Freisprecheinrichtung weiter verboten. Foto: RPO

Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss der Richter in Karlsruhe (18. April 2008, 2 BvR 525/08) hervor.

Die zweite Kammer des Zweiten Senats nahm die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin gegen das Handyverbot am Steuer nicht zur Entscheidung an.

Gegen die Rechtsanwältin war zuvor vom Amtsgericht ein Bußgeld von 240 Euro verhängt worden, da sie am Steuer ihres Fahrzeugs dreimal dabei ertappt wurde, wie sie ihr Mobiltelefon benutzte.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte den dagegen gerichteten Antrag der Anwältin abgewiesen und angesichts der Hartnäckigkeit, mit der die Anwältin das Verbot ignorierte, das Sechsfache des normalen Bußgeldes als angemessen bezeichnet.

Quelle: afp

 
 
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