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Urteil: Kein Raser-Bonus für Schauspieler

zuletzt aktualisiert: 03.08.2010 - 13:27

Nürnberg (RPO). Eine landesweit bekannte und beliebte Schauspielerin zu sein, schützt nicht davor, wegen Raserei auf der Autobahn bestraft zu werden. Das Fahrverbot kann nach einem Urteil des OLG Hamm nicht mit dem Argument abgewendet werden, häufig zu Drehorten reisen zu müssen.   

Wird die auf einem Autobahnabschnitt zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um fast die Hälfte überschritten, ist ein einmonatiges Fahrverbot das Mindeste, mit dem der Verkehrssünder zu rechnen hat. Auch im Fall der  Schauspielerin, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm klarstellte.

Wie die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg berichtet, war der Film- und Fernsehstar auf der A2 mit 146 km/h geblitzt worden. Das Amtsgericht Bielefeld habe aber zunächst von einem Fahrverbot abgesehen und nur eine erhöhte Geldbuße von 400 Euro verhängt. Schließlich müsse die Betroffene erhebliche Strecken zu den Dreh- und Einsatzorten zurücklegen, womit der Wegfall der Fahrerlaubnis einem zumindest vorübergehenden Berufsverbot gleichkäme.

Den Deal - mehr Bußgeld statt Fahrverbot - ließ das OLG allerdings nicht durchgehen, so die Anwaltshotline. "Wegen der doch sehr erheblichen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit und dem daraus resultierenden grob verkehrswidrigen Verhalten darf die Betroffene nicht einfach ins Portemonnaie greifen können, sondern muss sich schon des Lerneffekts wegen gründlichere Gedanken machen, ob und inwieweit sie ihre notwendigen Fahrten nicht auch in anderer Weise organisieren kann", erklärte Rechtsanwältin Alexandra Wimmer die juristische Sichtweise.

Für die Schauspielerin führe ein einmonatiges Fahrverbot wohl kaum zu einer erheblichen Härte. Angesichts ihres überdurchschnittlichen Einkommens sei ihr für diese Zeit beispielsweise die Anstellung eines Chauffeurs zuzumuten.

OLG Hamm - Az.: III-3 RBs 120/10

Quelle: DDP/kpl

 
 
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