AG Waldbröl 4 Ds 358/05: Malerei auf TÜV-Plaketten ist Urkundenfälschung
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:05Köln (rpo). Wer TÜV-Plaketten auf seinem Fahrzeug übermalt oder sie einfärbt, um den wahren Termin für HU oder AU zu überdecken, der begeht Urkundenfälschung.
weist der Anwalt-Suchservice in Köln unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Waldbröl (Az.: 4 Ds 358/05). In dem Fall hatte eine Frau die braunen TÜV-Plaketten ihres Fahrzeugs mit rosafarbenem Nagellack übermalt, um den Eindruck zu erwecken, ihr Auto müsse erst zu einem späteren Zeitpunkt zum TÜV. Die Richter verurteilten die Urkundenfälscherin zu einer Geldstrafe von 750 Euro.
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