BFH München VI R 37/03: Mautzuschüsse des Arbeitgebers sind lohnsteuerpflichtig
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:05Berlin (rpo). Sofern der Arbeitgeber die Kosten für Autobahnvignetten oder Mautgebühren bei Privatfahrten mit dem Dienstwagen übernimmt, sind diese als Zuschüsse lohnsteuerpflichtig.
Sie gelten für Privatfahrten mit dem Firmenauto als geldwerter Vorteil, wie die Zeitschrift "Finanztest" (Januarausgabe) der Berliner Stiftung Warentest berichtet.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (Az.: VI R 37/03) sei dieser geldwerte Vorteil für den Fahrer eines Dienstwagens nicht mit der pauschalen Ein-Prozent-Steuerberechnung auf den ehemaligen Kaufpreis des Fahrzeugs abgegolten.
BFH München - Az.: VI R 37/03
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