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Urteil zu irreführender Kundeninformation: Mitfahrzentrale muss Kosten deutlich angeben

zuletzt aktualisiert: 25.10.2011 - 09:47

Berlin (RPO). Die Internetseite mitfahrzentrale-24. de muss künftig den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das entschied das Landgericht Landshut, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag mitteilte.

Er hatte gegen die Betreiberin der Seite, die Paid Content GmbH, geklagt. Bislang standen die Gebühren für die Anmeldung demnach nur im Kleingedruckten unter dem Hinweis "Kundeninformation".

Das ist laut Urteil irreführend. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden, daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig. Das Landgericht bestätigte nach Angaben des vzbv auch die Unwirksamkeit zweiter Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Az 54 O 1465/11).

Quelle: AFP/nbe

 
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