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Urteil: Polizei darf Fixie-Fahrräder einkassieren

zuletzt aktualisiert: 26.07.2010 - 15:07

München (RPO). "Fixies" sind Sportfahrräder mit einer starren Hinterradnabe ohne Freilauf und nur einem Gang. Sie verfügen weder über Licht noch Bremsen. Wer sie im Straßenverkehr benutzt, muss mit drastischen Strafen rechnen, die rechtmäßig verhängt werden, wie jetzt ein Gericht bestätigt hat. 

"Fixie"-Fahrräder im Straßenverkehr sind nicht nur gefährlich, weil sich das Tempo allein über die Trittfrequenz verringern lässt. Ihre Nutzer müssen auch mit einem Bußgeld von bis zu 90 Euro, Punkten in Flensburg und der Beschlagnahmung des Drahtesels rechnen. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München hin.

In einem Verfahren hatte das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt, dass die Polizei die nicht verkehrssicheren "Fixies" bei regelwidriger Nutzung im Straßenverkehr einkassieren und versteigern darf (Az.: 1 K 927.09). Der Eigentümer bekommt dann lediglich den Verkaufserlös abzüglich der Verwaltungskosten zurück.

Im Leitsatz des Urteils heißt es dazu wörtlich: "Die Benutzung eines Bahnrades ("Fixie-Fahrrades") im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, sofern dieses nicht über zwei voneinander unabhängige Bremsvorrichtungen verfügt. Die starre Nabe des Bahnrades ist keine Bremse im Sinne des § 65 StVZO."

Fixie-Räder sind laut dem KS ursprünglich für den Bahnradsport entwickelt worden. Nach New Yorker Vorbild werden sie inzwischen auch in Deutschland häufig von Fahrradkurieren genutzt. Allerdings illegal, denn die Zweiräder entsprechen nicht den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO): Neben Licht und Bremsen fehlen ihnen noch weitere sicherheitsrelavante Ausstattungsteile wie Reflektoren und eine Klingel.

VG Berlin - Az.: 1 K 927.09

Quelle: tmn/kpl

 
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