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Urteil Auto: Rückgaberecht bei zu schwachem Motor

zuletzt aktualisiert: 27.09.2011 - 12:06

Wuppertal (RPO). Hat ein Fahrzeug einen schwächeren Motor als beim Kauf vereinbart worden war, darf es zurückgegeben werden. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" (Heft 15/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Wuppertal.

Nach Meinung des Gerichts handelt es sich um einen erheblichen Mangel, den der Käufer nicht hinnehmen muss. Er dürfe den Kaufvertrag rückgängig machen (Az.: 16 O 134/08).

Das Gericht gab damit der Klage eines Leasing-Unternehmens statt. Die Firma hat ein Auto gekauft, das einen 420 PS-starken Motor haben sollte. Bei einer Leistungsprüfung stellte sich jedoch heraus, dass der Motor höchstens 386 PS aufwies.

Anders als der Verkäufer sah das Landgericht darin auch bei einem ohnehin leistungsstarken Motor einen erheblichen Mangel. Bei einem hochwertigen und sportlichen Fahrzeug dürfe der Käufer in besonderem Maße erwarten, schnell beschleunigen und fahren zu können, heißt es in dem Urteil.

Quelle: tmn/nbe
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