Zum Beweis von Verkehrsverstößen: Urteil: Verkehrskontrolle per Video erlaubt
zuletzt aktualisiert: 03.09.2010 - 15:41Karlsruhe (RPO). Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen sind erlaubt. Sie verletzen weder das Persönlichkeitsrecht eines Kraftfahrers noch verstoßen sie gegen das Willkürverbot, das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden.
Gerichte dürfen demnach die entsprechende Vorschrift der Straßenverkehrsordnung als Rechtsgrundlage für Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen heranziehen. Dabei seien Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen erlaubt, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Dies gelte sowohl für Einzel- als auch Videoaufnahmen, erklärten die Richter.
Gericht urteilte mit Hilfe von Videoaufnahme
Ein Autofahrer war wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr zu einer Geldbuße verurteilt worden. Dabei hatte sich das Gericht im Wesentlichen auf das Ergebnis der durch eine geeichte Anlage vorgenommenen Abstandsmessung sowie die dabei angefertigten Videoaufnahmen gestützt, auf denen der Mann zu erkennen war. Das zuständige Oberlandesgericht verwarf zuvor bereits dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet.
Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde habe keine grundsätzliche Bedeutung, hieß es.
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe - Az.: 2 BvR 1447/10
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