Urteil: Werbung auf dem Auto: GEZ-Gebühr
zuletzt aktualisiert: 22.07.2008 - 14:54Mainz (RPO). Sobald auf dem Auto geworben wird, wird GEZ-Gebühr fällig. Das gilt sogar wenn man für das Geschäft des Ehepartners wirbt. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Mainz.
Bei einem privat benutzten Auto sei das Radio als Zweitgerät zwar von der Gebühr befreit. Die Werbung sei aber geschäftlich.
Ein Autohalter hatte gegen den Gebührenbescheid des SWR geklagt und argumentiert, dass das Fahrzeug nicht für die Schmuckwerkstatt seiner Frau genutzt werde. Häufig wiesen Aufkleber an Autos auf Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser hin, ohne dass Gebühren fällig würden.
Die Richter folgten dem nicht. Werbung für ein Geschäft sei wie die Geschäftstätigkeit selbst zu betrachten und damit nicht privat. Auch der Mann profitiere, wenn die Werkstatt der Ehefrau gefördert werde.
Die Aufkleber an Autos seien damit nicht vergleichbar. Sie seien in der Regel kleiner als die großflächige Werbung auf dem Auto des Mannes. Zudem hätten die Autohalter keinen Vorteil von den Aufklebern, begründete das Gericht sein Urteil.
VG Mainz - Az.: 4 K 461/08.MZ
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