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Ungewöhnliches Urteil: Zu kleiner Fußraum: Volvo muss zahlen

zuletzt aktualisiert: 05.05.2008 - 13:56

Wiesloch (RPO). In einem nicht alltäglichen Gerichtsverfahren hat der Autobauer Volvo eine Niederlage einstecken müssen. Ausgerechnet die für ihre Geräumigkeit bekannten Schweden müssen einen Teil des Kaufpreises wegen eines zu kleinen Fußraums zurückzahlen. 

Dies bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts in Wiesloch bei Heidelberg. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich. Demnach bekommt der Kläger rund 1700 Euro erstattet.

Der Außendienstmitarbeiter hatte ein örtliches Autohaus verklagt, weil er beim Schalten und Bremsen im Fußraum des Volvo C70 mit normalen Schuhen hängen blieb, wie der Sprecher berichtete. Bei der Probefahrt in flachen Schuhen war das nicht erkennbar.

Der Mann hat Schuhgröße 47. Zuerst verlangte der Außendienstmitarbeiter eine Minderung des Kaufpreises von rund 33.000 Euro um zehn Prozent.

Das Autohaus und Volvo Deutschland lehnten die Forderung zuerst ab. Schließlich akzeptierten sie aber einen rechtskräftigen Vergleich.

AG Wiesloch - Az.: 1C 378/07

Quelle: ap

 
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