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Wartezeit einhalten: Wann man bei Rot fahren darf

zuletzt aktualisiert: 18.09.2008 - 16:07

Düsseldorf (RPO). Die Ampel ist rot und bleibt es auch. Selbst nach etlichen Minuten kommt immer noch kein grünes Licht. Immer wieder rätseln Autofahrer, was sie in einem solchen Moment dürfen. Wir helfen Ihnen.

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Az.: 2 Ss OWi 486/99) kann bei einer Ampel auf Dauer-Rot nur dann von einem Funktionsfehler ausgegangen werden, wenn das Rotlicht „wesentlich länger“ als drei Minuten ununterbrochen leuchtet.

Nur nach einer angemessenen Wartezeit darf die Kreuzung dann trotzdem überquert werden. Was allerdings „angemessen“ ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein, denn die Ampelschaltphasen können an vielbefahrenen Kreuzungen und an Hauptstraßen durchaus länger ausfallen.

Der ADAC empfiehlt daher, eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten einzuhalten bzw. mindestens zwei „normale“ Schaltphasen abzuwarten. Wer dann in die Kreuzung einfährt, muss besonders vorsichtig sein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Gefährdung des Querverkehrs völlig ausgeschlossen werden muss. Kommt es zu einem Unfall, wird dem Fahrer, der Dauer-Rot hatte, die volle Schuld auferlegt.

Mangels Masse

Bedarfsgesteuerte Ampeln schalten erst dann auf Grün, wenn sich ein Fahrzeug nähert. Bei diesen Ampelanlagen kann es manchmal vorkommen, dass die in die Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen kleine Motorroller mangels Masse nicht erkennen und die Ampel daher nicht auf Grün umschaltet. Hier darf man laut ADAC entsprechend der oben beschriebenen Regeln auch bei Rot fahren.

Bei einem echten Defekt sind moderne Ampelanlagen so programmiert, dass für alle Verkehrsteilnehmer das gelbe Licht blinkt. In diesen Fällen gelten an Kreuzungen die vorhandene Beschilderung oder die Anweisungen der Polizei, falls diese den Verkehr regelt; ansonsten bleibt es beim Grundsatz „rechts vor links“.


 
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