Höhere Bußgelder und neue Vorgaben Was sich im Verkehr ab Ostermontag ändert

Berlin · Was tun gegen Risiko-Radler und rücksichtslose Autofahrer? Höhere Bußgelder und neue Vorgaben für die Sicherheit sollen in einer überarbeiteten Straßenverkehrsordnung das Miteinander auf den Straßen verbessern.

Das passende Frühlingswetter lässt noch auf sich warten. Für Radler und Autofahrer kommen nun aber pünktlich zum Start der Saison mehrere Neuregelungen: Bei gefährlichen Verstößen wie dem Radfahren ohne Licht sind ab Ostermontag (1. April) höhere Geldbußen fällig. Aber auch Autofahrer werden bei mangelnder Rücksicht stärker zur Kasse gebeten.

Was erwartet Autofahrer?
Die Verwarngelder für Autofahrer bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit werden nach mehr als 20 Jahren angehoben. Bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sind künftig 10 statt 5 Euro fällig.

Je 5 Euro teurer werden auch längere Überschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn es um das Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen geht. Anlass für die Anhebung: Viele Gebühren-Verweigerer lassen es drauf ankommen, zahlen - wenn sie denn erwischt werden - lieber das bislang relativ geringe Verwarngeld.

Fürs Zuparken von Radwegen müssen Autofahrer künftig 20 statt 15 Euro zahlen. Und auf Radler-Schutzstreifen wird ein generelles Parkverbot verankert. In Fahrradstraßen schreibt die neue Straßenverkehrsordnung für Autos ein Limit von Tempo 30 fest. Dies löst die eher vage Vorgabe "mäßige Geschwindigkeit" ab, wie das Bundesverkehrsministerium erläutert.

Welche Fahrrad-Bußgelder werden heraufgesetzt?
Beschwerden über "Rüpel-Radler" sind zuletzt lauter geworden. "Kaum ein Radler fährt mit vorgeschriebener Beleuchtung, kaum ein Radler kümmert sich um Fahrtrichtung oder um Ampeln", klagte erst kürzlich der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags, Kay Nehm. Auf Initiative der Länder werden bestimmte Verstöße nun "moderat" um 5 oder 10 Euro teurer. Fahren ohne Licht soll zum Beispiel 20 Euro kosten, doppelt so viel wie bisher. Fürs Radeln durch Fußgängerzonen werden 15 statt 10 Euro fällig. Nicht teurer werden schwere Vergehen wie das Überfahren roter Ampeln. Hierfür wurde die Buße bereits 2009 auf 45 Euro erhöht, dazu kommt 1 Punkt in der Sünderkartei in Flensburg.

Welche Neuerungen sollen Radlern noch entgegenkommen?
Ein neues Verkehrsschild mit amtlicher Bezeichnung "durchlässige Sackgasse" soll Fahrradfahrer auf kleine Schleichwege hinweisen, die Autos gar nicht nutzen können. "Eine praktische Hilfe", sagt ein Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Dies zielt auch darauf ab, dass solche Routen abseits der Hauptstraßen sicherer sind, wie in der Verordnung erläutert wird. Auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen sollen Radler Rücksicht auf Fußgänger nehmen, nicht mehr vorgeschrieben wird aber Schrittgeschwindigkeit. Bis Ende 2016 soll es mehr eigene Radler-Ampeln an Kreuzungen geben. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist, denn das Umrüsten ist vor allem in Großstädten aufwendig.

Was sagen Fahrradfahrer-Clubs?
"Kritisieren und bestrafen allein ändert das Verhalten nicht", sagt VCD-Expertin Anja Hänel. "Wer das Klima auf der Straße wirklich verbessern will, muss den steigenden Rad- und Fußverkehrsanteil akzeptieren." Oft reichten schon das Öffnen von Einbahnstraßen in beide Richtungen oder fahrradfreundlichere Ampelschaltungen, um Verstöße zu vermeiden. Der ADFC hält auch mehr Kontrollen und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Innenstädten für nötig. Mehr separate Radwege seien dagegen nicht immer sinnvoll. Denn die verlaufen teils hinter parkenden Wagen oder Büschen - und an Kreuzungen sehen Autofahrer erst ziemlich spät, wenn plötzlich ein Radler kommt.

(dpa/sgo/anch)
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