Abgase:
Beim Transport im offenen Kofferraum sollte man während der Fahrt wegen eindringen der Abgase ein Seitenfenster zumindest einen Spalt weit offen halten.
Ladung kennzeichnen:
Generell muss ein Fahrer das herausragende Ende der Ladung für andere Verkehrsteilnehmer kennzeichnen, wenn der Baum um mehr als einen Meter über die Rückstrahler
des Fahrzeuges hinausragt.
Rotes Fähnchen:
Bei Helligkeit reicht es aus, wenn man ein rotes, 30 mal 30 Zentimeter großes Fähnchen oder Schild an die hinausragende Baumspitze hängt.
Rote Leuchte:
Bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit sind an gleicher Stelle eine rote Leuchte oder ein roter Rückstrahler in maximal 90 Zentimeter Höhe vorgeschrieben.
Transport auf dem Dach:
Die Zweige des Baumes dürfen nicht die Sicht des Fahrers stören. Beim Transport auf dem Dach darf die Ladung nicht seitlich oder nach vorn über das Auto hinausragen. Wegen der Luftströmung muss die Baumspitze in Richtung Heck zeigen.
Baum im Innenraum:
Wer den Christbaum im Wageninneren transportiert, muss darauf achten, dass die Ladung nicht die Sicht nach vorne und auf die Seitenspiegel verstellt. Während der Fahrt sollte der Baum fixiert sein und nicht den Fahrer behindern.
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