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Kfz-Schiedstellen helfen: Wenn es mit der Werkstatt Ärger gibt

VON FRAUKE WEBER - zuletzt aktualisiert: 12.05.2007 - 05:45

Düsseldorf (RPO). Die Rechnung fällt viel höher aus als gedacht, der Fehler ist nicht wirklich behoben, es wurde mehr repariert, als ursprünglich vereinbart – Gründe, sich über seine Autowerkstatt zu ärgern, gibt es viele.

Wer nicht zufrieden ist, sollte als erstes immer versuchen, sich mit dem Betrieb gütlich zu einigen. Ist das nicht oder nicht mehr möglich, muss der Kunde trotzdem nicht gleich den Weg zum Gericht einschlagen. Als alternative Anlaufstelle bei Werkstattärger bieten sich die so genannten Schiedsstellen der Kfz-Innung an. Dieser Weg funktioniert jedoch nur, wenn der betroffene Betrieb auch Mitglied in der Innung ist (zu erkennen am blau-weißen Meisterschild mit der Aufschrift „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung). Rund 130 dieser Schiedsstellen sind in ganz Deutschland zu finden. Die Anrufung einer Schiedsstelle ist für die Kunden kostenlos.

Allerdings sollte man sich nicht mit jeder Lappalie gleich an eine diese Einrichtung wenden. „Es muss schon einen festgestellten Sachverhalt geben, beispielsweise, dass die Reparatur wirklich fehlgeschlagen ist“, erklärt Stefan Piel von der Schiedsstelle in Duisburg.

Denn die Mitglieder des Gremiums prüfen nicht selbst einen kaputten Anlasser, werfen keinen Blick in die Motorhaube und schrauben schon gar nicht an defekten Teilen. Von Vorteil ist es, wenn man Beweise vorlegen kann oder vielleicht sogar ein Sachverständiger schon eine mangelhafte Reparatur bescheinigt hat, die Werkstatt aber nicht nachbessern will.

Bevor man in einem solchen Fall vor Gericht zieht, kann man sich dann schriftlich an die Schiedsstelle wenden. Das Gremium besteht aus Experten verschiedener Richtungen. In Duisburg bilden ein Jurist, je ein Vertreter von ADAC und Dekra sowie ein freier Sachverständiger die Expertenrunde. Das Gremium lädt die beiden streitenden Parteien ein und hört die Darlegungen jeder Seite zu dem Fall.

Am Ende steht ein Einigungsvorschlag. „Die Vorschläge akzeptieren die Streitparteien in den meisten Fällen“, weiß Stefan Piel. Werkstattkunden müssen aber keine Angst haben, wenn sie mit dem Schiedsspruch nicht einverstanden sind. Der Gang vors Gericht steht ihnen auch nach solch einem Angebot natürlich immer noch offen. „Aber auch im Gerichtsverfahren sitzt ein Jurist und wird Sachverständige hören, um sich ein Bild von der Sachlage zu machen“, erklärt Experte Piel. Das sollte jeder Bedenken, der nach einem Schiedsverfahren noch ein Gerichtsverfahren anstrengen will.

Wer sich mit einer Sache an eine Schiedsstelle wenden möchte, sollte etwas Geduld mitbringen. Denn die Schiedsstelle tagt nicht gleich für jeden Einzelfall. Die Duisburger sammeln immer vier bis sechs Anträge, dann findet sich die Expertenrunde zusammen und versucht zu schlichten.


 
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