Versicherung: Wer zahlt Auto-Hochwasserschäden?
zuletzt aktualisiert: 09.08.2010 - 11:57Berlin (RPO). Viele Betroffene an der Neiße stehen diesen Tagen vor einem Berg von Problemen. Dazu zählt auch, dass ihre Autos durch das Hochwasser beschädigt worden sind. Diese sind durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Aber dies gilt nicht für alle Schäden.
Lohnt eine Reparatur, übernimmt der Versicherer die Werkstattkosten. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt, für den unter anderem Alter, Laufleistung und Ausstattung eines Autos maßgeblich sind. Den Schadenfreiheitsrabatt berührt ein Hochwasserfall nicht, sagte Katrin Rüter vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dem dpa-Themendienst. Den Schadensfall geltend zu machen, zieht folglich keine Beitragserhöhung nach sich.
Möglichst schnell sollten betroffene Fahrzeughalter ihrer Versicherung einen Hochwasserschaden melden. "Das muss aber nicht noch am selben Tag sein", sagt Rüter. Der Versicherer schalte in der Regel einen Sachverständigen ein, der den Schaden bewertet. Wer nicht weiß, wie er seine Versicherung direkt erreichen kann, kann den Kontakt über den Zentralruf der Autoversicherer (Tel.: 0180/25026) herstellen.
Mitversichert sind alle fest installierten Zubehörteile im Wagen. Dazu zählen laut Rüter zum Beispiel in die Armaturen eingebaute Navigationsgeräte und Musikanlagen oder auch Kindersitze. Lose Gegenstände wie MP3-Player oder CDs ersetzt die Versicherung im Schadensfall nicht.
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