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Erst ab einem Strafzettel von 40 Euro gibt es Punkte in der Flensburger "Sünderkartei". Andererseits ist diese Grenze schneller erreicht, als mancher meint. Einer bis vier Punkte beispielsweise sind bei so manchem Verkehrsvergehen keine Seltenheit. Nachfolgend lesen Sie Auszüge aus der Sünderkartei, die so groß ist wie nie zuvor. (Stand 1.3.2007)
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Ab acht Punkten wird der Betroffene verwarnt. Von 14 bis 17 Punkten wird man zu einem Seminar "verdonnert". Auf diesem Wege lassen sich Punkte abbauen. Ab 18 Punkte ist endgültig Schluss. Dann ist der "Lappen" weg. Und nicht vor Ablauf von sechs Monaten darf eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. In aller Regel muss man vorher zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
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Der "Klassiker": Benutzung des Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung bedeutet 40 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg. Beim Kraftfahrtbundesamt glaubt man, dass verstärkte Kontrollen und dieses Vergehen dafür verantwortlich sind, dass die Zahl der Verkehrssünder ist in Deutschland derzeit so groß ist.
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Ein relativ leichtes Verkehrsvergehen ist das Überschreiten der Frist bei der Abgasuntersuchung: Zwei bis acht Monate werden mit 15 Euro Buße geahndet. Ab acht Monaten muss man 40 Euro bezahlen und es gibt einen Punkt in Flensburg.
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Wer die Frist für die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs um vier bis acht Monate überschreitet, wird mit 40 Euro zur Kasse gebeten. Dafür gibt es einen Punkt. Zwei Punkte und 75 Euro erhält, wer mehr als acht Monate verstreichen lässt.
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Alkohol am Steuer ist nicht nur gefährlich, er kommt auch teuer zu stehen: Wer sich mit 0,3 Promille im Blut erwischen lässt, kann in Einzelfällen (etwa bei Fahrauffälligkeit oder einem Unfall) mit einer Buße von bis zu 1500 Euro belegt werden. Hinzu kommen vier Punkte in Flensburg und unter Umständen drei Monate Fahrverbot.
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Liegt der festgestellte Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 1,09 Promille, drohen auch ohne besondere Auffälligkeiten bis zu 1500 Euro Buße, vier Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Kommt es zu einem Unfall, sind sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei fällig...
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...gleiches gilt bei nachgewiesenem Drogenkonsum, wobei die Substanzen in der Anlage zum § 24a des Straßenverkehrsgesetzes aufgeführt sind. Sie finden sich in den berauschenden Mitteln Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain und Amphetamin.
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Kräftig Punkte und Fahrverbote hagelt es auch für zu dichtes Auffahren: Bei weniger als 80 km/h geht es mit 5/10 des halben Tachowertes los: 40 Euro und einen Punkt, dann folgen gestaffelt von 4/10 bis 1/10 des halben Tachowertes 60 Euro bis 200 Euro Buße sowie zwei bis vier Punkte.
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Höher sind die Sanktionen für zu dichtes Auffahren bei einer Geschwindigkeit von über 130 km/h. Da fangen die Bußen bei 5/10 des halben Tachowertes mit 60 Euro und zwei Punkten an und schrauben sich auf bis 250 Euro und vier Punkte hoch. Außerdem drohen je nach Schwere abermals Fahrverbote.
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Stichwort Autobahn: Wer auf eine Autobahn einfährt und dabei andere gefährdet, muss mit einer Buße von 50 Euro und drei Punkten rechnen. Ebenso ergeht es demjnigen, der an einer nicht vorgesehenen Stelle einfährt und andere gefährdet. Kardinalverbrechen sind Rückwärtsfahren, auf dem Seitenstreifen fahren oder wenden: 50 bis 150 Euro plus vier Punkte und Fahrverbot.
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Wer mit abgefahrenen Reifen erwischt wird, wird ebenfalls mit 50 Euro zur Kasse gebeten. Zusätzlich sind drei Punkte in Flensburg fällig. Für einen Halter, der den Wagen einfach so überlassen hat, werden sogar 75 Euro fällig.
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Zur heftigen Angelegenheit kann sich das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) entwickeln: Meistens muss man mit einer Geldstrafe (schärfere Sanktion als eine Buße!) und bis sieben Punkten in Flensburg rechnen.
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Zu den harmloseren Vergehen zählen die Verstöße gegen die Parkregelungen - dennoch sind sie kein Kavaliersdelikt, wie manche meinen.
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Wenn beispielsweise ein Rettungsfahrzeug durch das Parken im Einsatz behindert worden ist oder in einer Zufahrt für Rettungsfahrzeuge geparkt wurde, sind 40 bzw. 50 Euro und jeweils ein Punkt in der Verkehrssünderkartei fällig.
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Ebenfalls 40 Euro plus ein Punkt werden fällig, wenn man ein Kfz in Betrieb nimmt, obwohl das amtliche oder rote oder ein Kurzzeit-Kennzeichen fehlt.
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So gerade um einen Punkt kommt herum, wer ohne Sicherheitsgurt erwischt wird. 30 Euro kostet das Vergehen gleichwohl.
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Wer bei Rot über die Ampel fährt, riskiert 50 Euro und drei Punkte. Nimmt er dabei die Gefährdung anderer in Kauf, werden 125 Euro und vier Punkte fällig. Zusätzlich drohen Fahrverbote.
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Heftig wird es, wenn die Rotphase länger als eine Sekunde gedauert hat. 125 Euro, vier Punkte, einen Monat Fahrverbot ist die übliche Sanktion. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich die Buße auf 200 Euro.
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Gefürchtet bei Autofahrern sind Geschwindigkeitskontrollen. Aber bei aller Sorge vor mitunter zweifelhaften Blitzer-Bußgeldern - ein Katalog zur Sicherung des Verkehrs muss sein. Innerorts geht der punkterelevante Bereich bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei 21 km/h los. Bis 25 km/h sind 50 Euro und ein Punkt fällig. Die weitere Staffelung...
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Innerorts:
Überschreitung von 26 - 30 km/: 60 Euro, drei Punkte
31 - 40 km/h: 100 Euro, drei Punkte, ein Monat Fahrverbot
41 - 50 km/h: 125 Euro, vier Punkte, ein Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h: 175 Euro, vier Punkte, zwei Monate Fahrverbot
61 - 70 km/h: 300 Euro, vier Punkte, drei Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 425 Euro, vier Punkte, drei Monate Fahrverbot.
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Außerorts:
21 - 25 km/h: 40 Euro, ein Punkt
26 - 30 km/h: 50 Euro, drei Punkte
31 - 40 km/h: 75 Euro, drei Punkte
41 - 50 km/h: 100 Euro, drei Punkte, ein Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h: 150 Euro, vier Punkte, ein Monat Fahrverbot
61 - 70 km/h: 275 Euro, vier Punkte, zwei Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 375 Euro, vier Punkte, drei Monate Fahrverbot.
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Wer ein Kfz ohne sichere Bremsen in Betrieb nimmt, wird mit 50 Euro zur Kasse gebeten. Außerdem werden drei Punkte in Flensburg eingetragen.