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Rot, Gelb und Grün sind die Farben der Feinstaub-Plaketten. Nur wer sie an der Windschutzscheibe kleben hat, darf in die Umweltzone fahren. Was eine solche Zone ist und neun weitere Antworten zum Thema erfahren Sie bei uns.
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1. Muss ich ab 1. März eine Plakette haben?
Die Feinstaubplaketten-Verordnung gilt seit dem 1. März 2007. Die Plaketten sind die Einfahrtberechtigung für Umweltzonen. Nur wer in einen solchen Bereich fahren will, muss die Kennzeichnung an seinem Fahrzeug haben. Die erste Umweltzone hat Köln am 1. Januar 2008 eingerichtet. In Berlin und Hannover und Berlin folgten die nächsten Umweltzonen. Danach folgten Städte in Süddeutschland oder im Herbst das Ruhrgebiet. Düsseldorf startet am 15. Februar 2009.
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2. Wo gibt es die Plaketten, und was kosten sie?
Die Plaketten sind an allen Zulassungsstellen erhältlich. Ferner gibt es sie beim TÜV und bei der Dekra sowie bei allen Autowerkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen. Der Preis, der für die Marken bezahlt werden muss, ist regional unterschiedlich. Der Gesetzgeber hat keine Gebührenordnung dazu erlassen. Deshalb kann jeder einzelne Anbieter selbst entscheiden, wie viel er pro Plakette kassiert. 5 Euro sind üblich. Rein rechtlich ist aber auch eine Abgabe ohne Gebühr bzw. zu einem weit höheren Betrag möglich. Deshalb warnen Autoclubs vor Abzocke.
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3. Für welche Fahrzeuge gibt es keine Plakette?
Alle Benziner, die unter die Abgas-Norm Euro 1 fallen, bekommen keine Plakette. Das Gleiche gilt auch für alle Diesel-Fahrzeuge mit der Abgas-Norm Euro 1. Aber auch da kann es Ausnahmen geben. Der deutsche Städtetag strebt zum Beispiel eine Lockerung der Regelung an. Alte Benziner trügen nicht zur Feinstaubbelastung bei. Auch das Bundesumweltministerium spricht sich dafür aus, Benzinfahrzeugen der Baujahre 1986 bis 1992 eine Plakette zu erteilen. Ansonsten helfen die Angaben im Fahrzeugschein: Wer dort unter „Schlüsselnummer zu 1“ oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Zeile 14 unter 14.1 als Besitzer eines Benziners die Ziffern 0 bis 13, 15, 17, 88 oder 98 findet, muss auf eine Plakette verzichten. Dies gilt auch für Dieselfahrer, deren Papiere die Ziffern 0 bis 24, 34, 40, 77, 88, oder 98 aufweisen.
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4. Was bedeuten die Farben der Plaketten?
Die Farben der Plaketten werden je nach Schadstoffklasse der Fahrzeuge verteilt. Laut Faustregel gilt: Grün bekommen alle Diesel mit Partikelfilter und Abgas-Norm Euro 4 sowie Benziner mit geregeltem Katalysator und Kfz mit Elektromotor oder Brennstoffzelle. Gelbe Marken bekommen alle mit Euro 3, rote Plaketten werden für alle Autos mit Euro 2 vergeben. Erstmal darf jeder mit einer Plakette in die noch zu errichtenden Umweltzonen. Möglich ist aber, dass in Zukunft Kernzonen ausgewiesen werden, in die man nur noch mit einer grünen Plakette fahren darf.
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5. Was ist eine Umweltzone?
Jede Kommune darf allein darüber entscheiden, ob sie Umweltzonen einrichtet oder nicht. Laut der Gesellschaft für Technische Überwachung ist davon auszugehen, dass vor allem die Kommunen Umweltzonen einrichten, in denen im vergangenen Jahr mehr als 35 Mal der Grenzwert für Feinstaub überschritten wurde. Eine Umweltzone wird mit einem Verkehrszeichen ausgewiesen. Dessen Größe ist vergleichbar mit dem Schild für eine Tempo-30-Zone, innerhalb des roten Kreises steht das Wort „Umwelt“, unterhalb des roten Kreises das Wort „Zone“. Ein Zusatzschild, welches unterhalb des Verkehrszeichens angebracht wird, gibt an, mit welchen Schadstoffplaketten man in die Umweltzone einfahren darf.
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6. Muss ich die Plakette erneuern lassen?
Nein. Die Plakette wird von den Zulassungsstellen und Werkstätten nach der Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein vergeben und ist daher mit dem Kfz-Kennzeichen verbunden. Nur wenn Sie ein neues Kennzeichen bekommen (etwa durch Umzug), brauchen Sie auch eine neue Plakette. Haben Sie aber Ihr Auto zum Beispiel mit einem Dieselpartikelfilter nachrüsten lassen und könnten so eine bessere Plakette bekommen, sollten Sie diese natürlich austauschen lassen.
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7. Lohnt es sich, das Auto nachzurüsten?
Das muss jeder für sich selbst entscheiden, je nach Zustand des Fahrzeugs, Umweltbewusstsein und Notwendigkeit. Finanziell lohnt sich die Nachrüstung eines älteren Fahrzeugs mit einem geregelten Katalysator meistens nicht, weil die Kosten (bis zu 900 Euro) unter Umständen höher sind als der Zeitwert des Pkws. Durch den Einbau eines Partikel- oder Oxidationsfilters in ein Dieselfahrzeug lässt sich dessen Schadstoffklasse von Euro I in Euro II oder Euro III heben. Doch auch hier kommen erhebliche Kosten auf den Fahrzeughalter zu.
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8. Welche Regelung gilt für Oldtimer?
Ausnahmen für Oldtimer sind laut der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) bisher nicht vorgesehen. Allerdings dürfen die Kommunen selbst entscheiden, wie sie mit Oldtimern verfahren. In Köln zum Beispiel steht eine Entscheidung noch aus. Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen müssen älter als 30 Jahre sein und von TÜV und Dekra bescheinigt bekommen, dass sie ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ sind. Angeblich stoßen viele dieser rollenden Kulturgüter bis zu 100 Mal soviel Schadstoff aus wie ein modernes Auto - für die betagten Automobile gelten aber die Abgas-Bestimmungen ihres Baujahres. Bundesweit sind derzeit geschätzte 150.000 Oldtimer unterwegs.
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9. Gibt es Ausnahmen für Schwerbehinderte?
Ja. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen können. Sie dürfen auch ohne Plakette durch Umweltzonen fahren. Auch für zwei- beziehungsweise dreirädrige Fahrzeuge sind keine Plaketten vorgesehen. Des weiteren brauchen Arbeitsmaschinen, mobile Maschinen und Geräte sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen keine Plaketten. Außerdem gibt es Ausnahmen für Krankenwagen, Arztwagen, Fahrzeuge mit Sonderrechten und Bundeswehr-Fahrzeuge. Zudem wird über Sonderregelungen für den Anlieferverkehr nachgedacht - eigentlich gelten für Lkw, Nutzfahrzeuge und Wohnmobile über 2,8 Tonnen keine Ausnahmen.
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10. Welche Strafen drohen bei Missachtung?
Wer ohne Plakette in einer Umweltzone unterwegs ist, kann nach Ablauf der jeweiligen Schonfrist mit einem Bußgeld bis zu 40 Euro belegt werden. Außerdem gibt es für den Verstoß einen Punkt in Flensburg. Ausländische Fahrzeuge sind von der Kennzeichnungs-Verordnung nicht ausgenommen.