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Rechtzeitig planen: Kündigung und Umzug

zuletzt aktualisiert: 01.07.2012 - 10:16

Düsseldorf (RPO). Wohnen zur Miete bedeutet Wohnen auf Zeit. Eine Veränderung der Lebensumstände, ein neuer Job oder eine neue Liebe können Veränderungen in der eigenen Wohnsituation notwendig machen, und dann ist es an der Zeit, die Kündigung einzureichen.

Bei der Kündigung einer Wohnung sind einige wichtige Punkte zu beachten. Foto: RPO
Bei der Kündigung einer Wohnung sind einige wichtige Punkte zu beachten. Foto: RPO

Da es sich bei einem Mietvertrag auch um einen Vertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB, handelt, muss die Kündigung rechtswirksam erteilt werden, das bedeutet, die Kündigung muss rechtzeitig und schriftlich erfolgen. Wer als Mieter sicher gehen möchte, stellt seinem Vermieter die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zur Verfügung, so besteht die Sicherheit, dass die Kündigung auch wirklich rechtswirksam ist.

Ebenso ist der Termin der Kündigung entscheidend, denn wird eine Kündigung zu spät eingereicht, ist sie nicht ungültig, sondern einfach verspätet wirksam. Das dürfte besonders ärgerlich sein, wenn die neue Wohnung bereits mit einem Vertrag gemietet ist und damit eine doppelte Mietzahlung fällig wird.

Wer einen Nachmieter stellen kann, etwa, weil ein Bekannter die Wohnung übernehmen will, sollte diesem nicht vorab zu viel versprechen. Der Vermieter kann einen Nachmieter ablehnen, erst wenn der Mieter drei Nachmieter stellt, entbindet ihn dieses aus einer längeren Verpflichtung an der Mietsache. Daher sollten solche Absprachen unter direkter Einbeziehung des Vermieters geschehen, denn oft hat der Vermieter selber ein Interesse daran, die Wohnung ohne Unterbrechung vermietet zu halten.

Auch der Termin des Auszuges aus der Wohnung muss vor der Mietkündigung beachtet werden, denn unter Umständen kann das bedeuten, dass die alte Wohnung geräumt werden muss, bevor die neue Wohnung bezogen werden kann.

Gerade dann, wenn Kündigung der alten und Anmietung der neuen Wohnung ohne jede zeitliche Überschneidung terminiert sind, ist es eine logistische Herausforderung. Optimaler ist es, wenn mit einem oder beiden Vermietern vereinbart werden kann, noch einen oder zwei Tage extra an Mietdauer zu erhalten, um den Umzug und auch die Aufräumarbeiten in der alten Wohnung zu realisieren.


 
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