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Mietrecht: Was bei der Mietkaution zu beachten ist

zuletzt aktualisiert: 26.09.2012 - 07:57

Düsseldorf (RPO). Der Vermieter kann vom Mieter eine Sicherheit verlangen, um sich finanziell abzusichern. Beim Thema Kautionen kommt es aber immer wieder zu Streitigkeiten. Wir stellen die wichtigsten Fakten zusammen. 

Was ist die Kaution?
Die Kaution dient dem Vermieter dazu, sich finanziell abzusichern, falls Schäden erst sichtbar werden, wenn der Mieter bereits ausgezogen ist. Das betrifft sowohl Schäden an der Mietsache, die durch den Mieter verursacht wurden, als auch erst später eintreffende Rechnungen der Versorger für Strom, Heizung und andere Mietnebenkosten. Die Kaution darf allerdings nicht mit noch ausstehenden Mietzahlungen verrechnet werden.

Was passiert mit meinem Geld?
Üblich ist es, die Kaution dem Vermieter in Bar zu zahlen (Quittung nicht vergessen!). Dieser muss sie dann zu üblichen Zinsen in eine Spareinlage einzahlen. Der Mieter kann die Kaution aber auch direkt auf ein vom Vermieter genanntes Konto überweisen oder selbst darauf einzahlen. Über die Anlageform können sich Vermieter und Mieter auch abweichend hiervon einigen. 

Die Kaution muss in jedem Fall getrennt vom privaten Vermögen des Vermieters angelegt werden. Wird das Mietverhältnis beendet, stehen dem Mieter bei Rückgabe der Kaution die gesamten Zinseinnahmen zu. 

Wie hoch darf die Kaution sein?
Die Kaution darf laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) höchstens drei Monatskaltmieten betragen. Der Vermieter kann aber nicht verlangen, die Kaution auf einmal zu bezahlen, denn das BGB gestattet drei monatliche Zahlungen zu gleichen Teilen. Die erste Zahlung ist aber zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Wie lange darf die Kaution einbehalten werden?
Wie lange ein Vermieter die Kaution zurückhalten darf, ist gesetzlich beschränkt. Schäden an der Wohnung müssen spätestens sechs Monate nach Auszug vom Vermieter gemeldet werden, danach ist eine Verwendung der Kaution für Reparaturarbeiten nicht mehr zulässig. Für ausstehende Abrechnungen der Stadtwerke oder anderer Nebenkosten kann der Vermieter die Kaution maximal ein Jahr einbehalten. Solange muss er sie jedoch auf einem verzinsten Sparbuch anlegen. Auch diese Zinsen stehen dem (Ex-)Mieter in voller Höhe zu.

Quelle: anch/csi

 
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