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Streitthema Mülltonnen: Fragen und Antworten zur Müllentsorgung

VON BENEDICT ZINKE - zuletzt aktualisiert: 20.09.2012 - 12:11

Düsseldorf (RPO). Gerade in Mehrfamilienhäusern ist es ein leidiges Thema: Die Mülltonnen wurden gerade erst geleert und sind kurze Zeit später schon wieder voll. Oder aber sie wurden gar nicht erst geleert, weil sie falsch befüllt waren. Wir beantworten Fragen zum Thema Müllentsorgung. 

Wie viel Müll entsteht in einem Jahr und wie teuer ist die Entsorgung?
Die Entsorgung von 162.000 Tonnen Müll aus Düsseldorfer Privathaushalten kostet die Stadt jedes Jahr rund 80 Millionen Euro. Diese Kosten werden durch Gebühren im Wesentlichen auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Auch Besitzer einer Eigentumswohnung sind dazu verpflichtet, weil sie anteilig am Grundstück beteiligt sind. Die Gebühren für die Müllbeseitung lassen sich nach der Betriebskostenverordnung als Betriebskosten auf die Mieter umgelegen.

Wie hoch sind die Gebühren für die Grundstücksbesitzer?
Laut Abfallgebührensatzung der Stadt Düsseldorf fällt für jeden Restmüll-Sammelbehälter eine Grundgebühr von 63,60 Euro im Jahr an. Dazu kommen Leistungsgebühren, die abhängig davon sind, wie oft die Tonnen abgeholt werden. Bei wöchentlicher Abfuhr und Entsorgung werden je Liter Behältervolumen 3,228 Euro fällig. So kostet also eine 80-Liter-Tonne im Jahr bei wöchentlicher Abfuhr 231,46 Euro. 

Übrigens: Wer eine Kompostanlage sein Eigen nennt und damit nachweislich organischen Abfall kompostiert, kann sich hierfür einen Abschlag von 0,396 Euro je Liter Behältervolumen auf die Leistungsgebühr anrechnen lassen. Der Nachweis muss gegenüber dem Umweltamt der Stadt Düsseldorf  erbracht werden. 

Diese Zahlen gelten nur für die Stadt Düsseldorf und können in anderen Städten variieren. Für Bio-Abfall-, Altpapier- und Gelbe Tonnen gelten gesonderte Gebühren. Werfen Sie dazu einen Blick in Ihre Abfallentsorgungssatzung. 

Was tun, wenn die Mülltonnen ständig überfüllt sind?
Im Falle ständig überfüllter Mülltonnen können sich die Mieter an den Vermieter wenden. Dieser ist dafür verantwortlich, ausreichend viele oder große Mülltonnen für die Mieter bereitzustellen. Kommt dieser nach seiner Pflicht nicht nach, nachdem der Mieter ihn auf die Missstände aufmerksam gemacht haben, steht dem Mieter eine Mietminderung in Höhe von 5 Prozent zu. So urteilte das Amtsgericht Potsdam schon vor langer Zeit (Az. 26 C 406/94).

Darf ich meinen Nachbarn den Müll einfach vor die Tür stellen?
Der Mieter sollte jedoch davon absehen, den übrigen Müll dem Vermieter vor die Wohnungstür zu stellen. Das Treppenhaus gehört genau so wie die Waschküche oder der Partykeller zu den Gemeinschaftsräumen und muss entsprechend von allen Mietern gepflegt werden, schreibt der Deutsche Mieterverbund e.V. auf seiner Website. Hier ist also der Vermieter im Recht, den Müll auf Kosten des Mieters beseitigen zu lassen, sollte der Mieter diesen nicht selbst entsorgen. 

Quelle: anch/rm

 
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