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Hückeswagen: Bestellt aber nicht bezahlt – das ist Betrug

zuletzt aktualisiert: 22.09.2010

Hückeswagen (RPO). Wer die Ware bestellt, muss sie auch bezahlen. Diesen einfachen Sachverhalt versuchte Amtsrichter Armin Lührs einem 23-jährigen arbeitslosen Hückeswagener deutlich zu machen, der wegen Betrugs angeklagt war. Denn wer bestellt ohne zu bezahlen – und bei der Bestellung auch schon weiß, dass er nicht zahlungsfähig sein wird –, macht sich strafrechtlich nun einmal des Betruges schuldig.

Für den Prozess sind elf Verhandlungstage angesetzt.  Foto: RPO
Für den Prozess sind elf Verhandlungstage angesetzt. Foto: RPO

Der Hückeswagener hatte, wie er selber im Prozess auch zugab, per Internet bei einem Online-Discounter für Fitness- und Wellnessprodukte Waren im Wert von 63,80 Euro bestellt. Der Angeklagte weigerte sich allerdings vehement, dem Richter auf dessen Fragen hin zu sagen, um was für Produkte es sich bei seiner Bestellung eigentlich gehandelt hatte. Für die juristische Bewertung des Falls spielte das letztlich auch keine Rolle.

Arbeitslosengeld reichte nicht

Da der Mann von Arbeitslosengeld II lebt – 356 Euro im Monat – und eine Nachzahlung für die Stromrechnung dringend beglichen werden musste, hatte er das Geld für die bestellten Waren nicht überweisen können. Also bekam er im Monat darauf eine saftige Mahnung. 181,99 Euro sollte er nunmehr zahlen, fast das Dreifache der ursprünglichen Summe. Er trat daraufhin mit der Firma in Kontakt, vereinbarte Ratenzahlung und konnte nun vor Gericht auch nachweisen, dass er einmalig 50 Euro überwiesen hatte. Den noch ausstehenden Betrag von 131,99 Euro habe er später ebenfalls beglichen, sagte der Angeklagte und zeigte zum Beweis Online-Banking-Unterlagen, die allerdings mehr Fragen als Antworten ergaben. An einer Stelle war die Rede von einem Betrag von 133 Euro, aber ob Summe tatsächlich überwiesen worden ist, war weder für den Richter noch für die Staatsanwältin ersichtlich.

Geldstrafe statt Einstellung

Nach einigem Hin und Her suchte der Richter nach einem Weg, das Verfahren vorläufig einzustellen, wenn der Angeklagte es schafft, mit lesbaren Unterlagen die Überweisung schlüssig nachzuweisen. Jedoch stimmte die Anklagebehörde dem nicht zu. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je zehn Euro.

Der Richter entsprach diesem Antrag schließlich. Wegen Betrugs wurde der 23-Jährige zu der Geldstrafe in Höhe von 200 Euro verurteilt. Auch die wird er nun vom Arbeitslosengeld II zahlen müssen.

Quelle: RP

 
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