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Hückeswagen: Bewährung für Todesfahrt

VON NORBERT BANGERT - zuletzt aktualisiert: 05.03.2010

Hückeswagen (RPO). Der 49-jährige Hückeswagener, der zu Pfingsten volltrunken den tödlichen Unfall auf der B 483 in Marke verursacht hatte, muss nun doch nicht hinter Gitter. Das Landgericht entschied am Donnerstag auf eine Bewährungsstrafe.

Der Solidaritätszuschlag bleibt in seiner aktuellen Form bestehen. Foto: RPO

Haft oder Bewährung? Das war die zentrale Frage am Donnerstag in dem Berufungsprozess vor einer Kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln. Es ging also um viel für den 49-Jährigen, der am Pfingstsamstag 2009 von Hückeswagen über die Bundesstraße in Richtung Radevormwald gerast und bei Marke in den Gegenverkehr geschleudert war.

Die 27-jährige Wuppertalerin in dem Kleinwagen, den sein schwerer Audi wie ein Geschoss traf, hatte keine Chance. Sie starb am Unfallort. Auch der Unfallfahrer erlitt Verletzungen, lebensgefährlich waren sie nicht. Eine Blutprobe ergab später, dass er volltrunken, mit über zwei Promille im Blut, am Steuer gesessen hatte.

Probleme mit dem Alkohol

Info

Streitfall Tempo 70

Der Unfall war für die Anwohner von Marke Anlass, eine Geschwindigkeitsreduzierung für die B 483 im Bereich der Außenortschaft zu fordern. Erlaubt sind 100 km/h, die Anwohner wollen 70 km/h. Landrat Hagen Jobi hat sich hinter die Anwohner gestellt; der Landesbetrieb Straßen NRW als Baulastträger ist jedoch gegen eine Temporeduzierung. "Die Sache liegt jetzt beim Regierungspräsidenten", erklärte gestern der zuständige Kreisdezernent Dr. Christian Dickschen.

Der Unfallhergang war gestern unstrittig. Bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht Wipperfürth im November hatte der Hückeswagener seine Schuld eingeräumt. Der Richter dort verhängte eine einjährige Haftstrafe ohne Bewährung. In Köln waren die Richter milder.

Dort wiederholte der Hückeswagener eingangs sein Geständnis. Im Mittelpunkt standen danach die Persönlichkeit des Angeklagten und die Sozialprognose. Auch musste sich der Vorsitzende Richter mit der Urteilsbegründung des Amtsrichters auseinandersetzen. Der hatte die Freiheitsstrafe ohne Bewährung mit der "Verteidigung der Rechtsordnung" begründet.

"Mein Mandant hat eine Therapie gegen seine Alkoholkrankheit begonnen. Es ist das erste Mal, dass er das richtig angeht", sagte Rechtsanwalt Thomas Reuter aus Hückeswagen. Der Angeklagte selbst gab offen zu, dass er ein Alkoholproblem habe. Umso unverständlicher war aus Sicht des Staatsanwaltes, dass der Angeklagte noch zu Karneval Bier getrunken hatte, wie seine Lebensgefährtin aussagte.

"Ich habe absolut kein Verständnis dafür. Nach einem solchen Unfall muss man sich doch vom Alkohol fernhalten", sagte der Staatsanwalt später im Plädoyer. Die Lebensgefährtin wird den Mann dabei kaum unterstützen. Selber krank, sieht sie offenbar kein Alkoholproblem bei ihrem Partner. Allerdings betonte sie, dass ihr Lebensgefährte sehr unter dem Unfall leide: "Er sagte mir einmal, am liebsten wäre er an der Stelle des Opfers."

Nun vor Gericht begründete der Mann seinen Einspruch so: "Ich habe Angst vor dem Gefängnis." Die muss er nicht mehr haben. Das Gericht bestätigte die einjährige Haftstrafe und das fünfjährige Fahrverbot, setzte die Freiheitsstrafe jedoch zur Bewährung aus. Der Richter sah eine positive Sozialprognose als gegeben an. Die Bewährungsauflagen: Der 49-Jährige muss ein 600 Bußgeld zahlen und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Er wurde einem Bewährungshelfer unterstellt.

Quelle: RP

 
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