Hückeswagen: Ehefrau geschlagen – 200 Euro fürs Frauenhaus
zuletzt aktualisiert: 24.02.2010Hückeswagen (RPO). Prügel unter Ehepaaren, also häusliche Gewalt, gehört zu den Deliktbereichen, die keine Kriminalitätsstatistik halbwegs realitätsnah erfasst. Die Dunkelziffer ist einfach zu hoch, denn oft hindert Scham, aber auch Zukunftsangst die Opfer, Hilfe bei der Polizei zu suchen.
Ein solcher Fall kam in dieser Woche bei einem Prozess vor dem auch für Hückeswagen zuständigen Amtsgericht in Wipperfürth ans Tageslicht. Angeklagt war ein 27-jähriger Hückeswagener, der seine Frau laut Staatsanwaltschaft mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Laut Anklageschrift war das an einem Tag Ende September vergangenen Jahres geschehen. Bei der Attacke trug die vier Jahre jüngere Ehefrau erhebliche Verletzungen davon, unter anderem ein Hämatom am Auge.
Das Strafgericht konnte sich in der Verhandlung schnell auf Suche nach der Ursache für den gewalttätigen Streit begeben, denn die Tat selbst räumte der Hückeswagener unumwunden ein – mit einer Einschränkung, die letztlich am Sachverhalt aber auch nichts änderte: Nicht mit der Faust, sondern mit der flachen Hand habe er zugeschlagen, so erklärte der junge Hückeswagener.
Seit fünf Jahren ist der Arbeiter mit der Studentin verheiratet. Gemeinsam hat das Paar zwei Kinder. Warum es zu dem handfesten Streit mit seiner Frau gekommen war, konnte oder wollte der Angeklagte nicht so richtig erklären: "Keine Ahnung, Konflikte passieren eben", antwortete der sich insgesamt wortkarg gebende Familienvater dem Richter auf die Frage nach den Gründen.
Der konkrete "Konflikt" hatte dazu geführt, dass die Frau nach dem Schlag ins Gesicht für mehrere Wochen in einem Frauenhaus Unterschlupf suchte und fand. Ob ein Alkoholproblem ihres Mannes die mögliche Ursache für häufigere Streitereien war, blieb in der Verhandlung ebenfalls unklar. Fest steht, dass der Mann im Frühjahr 2009 wegen Trunkenheit im Verkehr aufgefallen und danach zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.
Inzwischen leben beide wieder zusammen. Die Ehefrau, die die Tat seinerzeit bei der Polizei angezeigt hatte, nahm im Prozess ihr Recht in Anspruch, die Aussage zu verweigern. Am Rande der Verhandlung bestätigte sie dem Richter, dass momentan alles wieder in Ordnung sei im familiären Zusammenleben. "Wir kommen gut miteinander zurecht", sagte die 23-Jährige.
Nach Lage der Dinge ließen sich Richter und Staatsanwältin auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße ein. Damit ist der 27-Jährige weiterhin ohne einschlägige Vorstrafen. Der Familienvater muss allerdings 200 Euro Buße zahlen – anss Frauenhaus.
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