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Hückeswagen: Hausfrau verwahrte Drogen in der Küche

zuletzt aktualisiert: 17.02.2011

Hückeswagen (RPO). An den 10. März des vorigen Jahres wird sich eine 35-jährige Hausfrau und allein erziehende Mutter von mehreren Kindern wohl noch lange mit Schrecken erinnern. "Morgens gegen 9.30 Uhr haben sieben oder acht Polizeibeamte meine Wohnung gestürmt und durchsucht. Das war ein großer Schock für mich": Das erzählte die Hückeswagenerin jetzt als Angeklagte vor dem Amtsgericht in Wipperfürth. Die 35-Jährige musste sich dort wegen Drogenbesitzes verantworten.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.  Foto: ddp, ddp
Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht. Foto: ddp, ddp

Wie sich im Laufe des Prozesses herausstellte, hatte zuvor eine Nachbarin in dem Mietshaus im Verdacht gestanden, bei sich zu Hause Drogen zu bunkern. Allerdings waren die Beamten außerdem auch in der Wohnung der 35-Jährigen fündig geworden: In einer kleinen Plastikdose im Küchenschrank entdeckten sie ein Gramm Amphetamine und knapp ein halbes Gramm Marihuana, insgesamt also geringe Mengen.

Deren Besitz stritt die Angeklagte auch nicht ab, sagte aber: "Ja, es stimmt alles so, wie es in der Anklageschrift steht – die Drogen waren aber noch von meinem Ex-Freund, ich konsumiere nichts." Die im Schrank gefundene Dose und die Tütchen mit den Drogen seien im Übrigen mindestens schon acht Jahre alt gewesen, beteuerte die Frau.

Richter Armin Lührs machte ihr klar, dass auch der Besitz von nur geringen Mengen an illegalen Betäubungsmitteln strafbar sein kann. Er ließ jedoch Gnade walten: Die nicht einschlägig vorbestrafte Hückeswagenerin erhielt, wie es im Prozess hieß, einen "Warnschuss". Der Richter verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 200 Euro "unter Strafvorbehalt. Das heißt: Die 35-Jährige muss das Geld nur zahlen, wenn sie sich innerhalb eines Jahres nochmals etwas zuschulden kommen lassen sollte und deshalb Anklage gegen sie erhoben wird.

Quelle: RP

 
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