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Hückeswagen: Hilfe per Gerichtsbeschluss

VON NORBERT BANGERT - zuletzt aktualisiert: 17.10.2007

Hückeswagen (RPO). Die „persönliche Situation“ eines 21-jährigen Hückeswageners war Grund einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Köln. Die Strategie der Verteidigung, den Jugendarrest zu vermeiden, ging auf.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.  Foto: ddp, ddp
Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht. Foto: ddp, ddp

Gleich zwei Taten waren gestern Gegenstand der Berufungsverhandlung. Angeklagt war ein 21-jähriger Handelsfachpacker aus Hückeswagen. Der schwerer wiegende Fall hatte sich in der Nacht zum 1. Mai 2006 an der Tankstelle Peterstraße ereignet: Eine Gruppe alkoholisierter junger Männer, unter ihnen der jetzt Angeklagte, trat brutal einen Taxifahrer zusammen.

Die andere Tat hatte der Hückeswagener bereits ein paar Monate zuvor, an seinem 21. Geburtstag, begangen. Betrunken hatte er ohne erkennbares Motiv einen 19-jährigen Studenten, der gerade aus der Hückeswagener Disko gekommen war, angegriffen und niedergeschlagen. Das Amtsgericht Wipperfürth verurteilte den Hückeswagener im Fall des Taxifahrers zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung. Für die Attacke auf den Studenten bekam er vom Jugendschöffengericht – damals war er noch als Heranwachsender eingestuft worden – vier Wochen Jugendarrest.

Info

Überfall auf Taxifahrer

Tatort: Shell-Tankstelle

Tatzeit: Nacht zum 1. Mai

Tat: Gemeinschaftliche räuberische Erpressung und gemeinschaftliche Körperverletzung

Das Opfer: 55-jähriger Taxifahrer, er erlitt Nasenbeinbruch, Schädelprellung und Hämatome.

Urteil für den Rädelsführer: Zwei Jahre auf Bewährung.

Der 21-Jährige räumte gleich zu Beginn des Prozesses gestern seine Schuld ein. Grund für die Berufungsverhandlung: „Uns geht es darum, auf die besonderen Umstände aufmerksam zu machen, die in der persönlichen Situation begründet liegen. Die Mutter meines Mandanten ist schwer krank“, führte die Verteidigung aus. Die Strategie der Anwältin bestand darin, den in erster Instanz verhängten Jugendarrest zu vermeiden und einen Bewährungsbeschluss zu erreichen, der für den Angeklagten auf der Suche nach einem Ausweg aus seiner Lebenskrise hilfreich ist.

Das größte Problem, so stellte eine Gutachterin fest, sei das große Aggressionspotenzial in Verbindung mit dem exzessiven Alkoholkonsum des jungen Mannes. Auch sie sprach sich für eine externe Hilfestellung aus. „Ich plädiere dafür, ihm jemanden an die Seite zu stellen, der ihn unterstützen kann.“

Der Staatsanwalt rief in seinem Plädoyer nochmals die Taten des Angeklagten in Erinnerung. „Bei dem Vorfall mit dem Taxifahrer kann man schon von besonderer Schwere der Schuld sprechen. Die Vorgehensweise ist erschreckend gewesen.“ Bedenklich sei auch, dass der Angeklagte im Juni dieses Jahres auf einer Geburtstagsfeier wegen Körperverletzung unter Alkoholeinfluss erneut aufgefallen sei.

Die Richterin der 4. Großen Strafkammer folgte in ihrem Urteil im Wesentlichen der Argumentation der Verteidigung. Ein Jahr und zwei Monate Gefängnis auf Bewährung, lautete ihr Richterspruch. „Wir rechnen Ihnen hoch an, dass Sie sich um die kranke Mutter kümmern wollen, aber auf Ihrem weiteren Lebensweg gibt es noch eine Menge Arbeit. Daher bekommen Sie einen Bewährungshelfer“, gab die Richterin dem 21-Jährigen mit auf den Weg.

Quelle: RP

 
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