Hückeswagen Körperverletzung und Raub: Haftstrafe

Hückeswagen · Nur mäßigen Erfolg konnte ein 23-jähriger Hückeswagener bei seiner Berufungsverhandlung vor dem Kölner Landgericht verbuchen. Vom Amtsgericht Wipperfürth war der junge Mann zum einen wegen Raubes, zum anderen wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von einmal zwei Jahren und im anderen Fall von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, aus beiden Strafen eine (niedrigere) Gesamtstrafe zu bilden. Aber nur eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden – und so weit wollte das Landgericht nicht gehen.

Betrunken ohne Hemmungen

Begangen hatte der Angeklagte die Taten 2008 und 2009. Gemeinsam mit drei anderen hatte der Hückeswagener 2009 drei Flaschen Wodka zum "Vorglühen" getrunken, bevor es in die Diskothek "Holzwurm" ging. Dort wurde vor dem Raub kräftig weiter gezecht.

Deutlich wurde schon vor dem Amts- und nun auch vor dem Landgericht: Der Angeklagte ist große Mengen Alkohol gewöhnt. Er hatte in der Vergangenheit bereits zahlreiche Straftaten in betrunkenem Zustand begangen – meist nach genau dem selben Muster: Zu Hause "Vorglühen" und dann weiter trinken in der Hückeswagener Disco. Zu den früher begangenen Straftaten gehören unter anderem sexuelle Nötigung, Diebstahl und Fahren ohne Führerschein. Eine zweijährige Jugendstrafe hat der 23-Jährige bereits verbüßt.

Zum nun angeklagten Raub sagte der Verteidiger im Prozess: "Mein Mandant hat das Opfer eigentlich nur um eine Zigarette anschnorren wollen." Die Idee zum Raub – von zirka zehn Euro – sei plötzlich und alkoholbedingt entstanden. Sein Mandant sei inzwischen aus einem sozialen Brennpunkt in Hückeswagen – gemeint war Wiehagen – weggezogen, habe Arbeit und werde im Januar Vater. Er werde jetzt ein bürgerliches Leben aufnehmen.

Alkohol mildert Strafe nicht

"Verminderte Schuldfähigkeit – ja. Aber wegen Alkohol eine Milderung der Strafe – nein", plädierte der Staatsanwalt. "Dem Angeklagten war aufgrund der vielen Vorverurteilungen bewusst, was passieren würde: Erst Saufen, dann Enthemmung und schließlich Gewalt." Er befand die Urteile der ersten Instanz als angemessen und forderte eine Gesamt-Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Vorsitzende Richterin sah es ähnlich: "Sie hätten wissen können, was passiert. Das ist etwas anderes, als wenn man als quasi unbedarfter Mensch einmalig einen Alkoholausrutscher hat." Die Einzelstrafen seien angemessen. Neu sei das Geständnis des Angeklagten, was ihm positiv angerechnet werde. Was immer noch fehle, sei die Einsicht, dass er professionelle Hilfe bei seinem Umgang mit Alkohol benötige. Das Urteil ist rechtskräftig.

Frage des Tages

(RP)
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