Hückeswagen: Kradfahrer übersehen – Geldstrafe
VON NORBERT BANGERT - zuletzt aktualisiert: 17.02.2010Hückeswagen (RPO). Die Bundesstraße zwischen Hückeswagen und Wipperfürth gilt als relativ gefährliche Strecke, zumal sie streckenweise mit 100 km/h befahren werden darf. Dementsprechend riskant können Überholmanöver sein – vor allem wenn viele Motorradfahrer dort unterwegs sind.
Deutlich wurde das jetzt erneut vor dem Amtsgericht in Wipperfürth. Dort ging es um einen Motorradunfall auf der B 237 bei Hämmern am sonnigen 1. Mai vorigen Jahres. Angeklagt: ein 43 Jahre alter Mann aus Hückeswagen.
Auf freier Strecke, kurz hinter dem Ortsausgangsschild, hatte er damals zum Überholen angesetzt – und den ihm entgegen kommenden Motorradfahrer glatt übersehen. Der 61-jährige Kradfahrer aus Duisburg stieß frontal mit dem Fahrzeug des Angeklagten zusammen und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Die Anklage warf dem Techniker aus Hückeswagen fahrlässige Körperverletzung vor. "Vor mir fuhr nur ein Auto, und ich wollte überholen. Ich habe das Motorrad einfach nicht gesehen", sagte der Angeklagte aus. Der Fahrer im Wagen vor ihm sei mit nur 60 km/h unterwegs gewesen.
Als Zeuge war der Bruder des Unfallopfers geladen, der am 1. Mai dabei gewesen war. "Wir haben an dem Tag eine Tour durchs Bergische gemacht, es war ein Super-wetter", erinnerte sich der 52-Jährige. Den Unfall direkt miterlebt habe er nicht, er sei mit seiner eigenen Maschine etliche Meter vorausgefahren. "Ich habe nur gemerkt, dass der Scheinwerfer plötzlich weg war und bin dann zurück gefahren."
Dem Bruder bot sich am Ort des Geschehens ein Bild des Grauens. Das Unfallopfer lag vor Schmerzen schreiend an der Leitplanke, das Motorrad war über die Böschung geschleudert worden. "Bei meinem Bruder sind alle Knochen kaputt. Er ist ein Häufchen Elend", schilderte der Zeuge den aktuellen Gesundheitszustand des Unfallopfers.
Staatsanwalschaft und Verteidigung kamen nach der Anhörung aller Zeugen zu einer unterschiedlichen Bewertung. "Der Angeklagte hat sich rücksichtslos verhalten, an dieser Stelle hätte er nicht überholen können und dürfen", formulierte die Staatsanwältin. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Dem hielt der Verteidiger entgegen: "Mein Mandant ist kein typischer Drängler. Es war ein tragischer Unfall, in den jeder verwickelt werden kann."
Der Richter folgte in diesem Fall den Argumenten der Verteidigung und beließ es bei einer vergleichsweise niedrigen Strafe. "Sie waren nicht genügend sorgfältig. Überholen ist an dieser Stelle eine heikle Sache", sagte er bei seiner Urteilsbegründung. Der Hückeswagener muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt also eine Geldstrafe von 1800 Euro bezahlen.
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