Hückeswagen: Nachbar rastete aus und schlug brutal zu
VON NORBERT BANGERT - zuletzt aktualisiert: 11.03.2009Hückeswagen (RPO). Scheinbar kalt und emotionslos saß der 47-jährige Hückeswagener auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Wipperfürth. Angeklagt war er wegen körperlicher Misshandlung eines Nachbarn, die er laut Staatsanwalt Mitte Mai vergangenen Jahres begangen haben soll. Bereits die erste Äußerung des Beschuldigten war ein Paukenschlag. "Tja, das habe ich. Er hatte es verdient", sagte der Arbeitslose dem Richter direkt ins Gesicht. Dem verschlug es angesichts der kaltschnäuzigen Art für Sekunden die Sprache. "Was soll ich denn jetzt machen? Sie sind ja gefährlich", entgegnete Armin Lührs, als er sich wieder gefasst hatte. Die Antwort des Angeklagten folgte prompt: "Nein, bin ich nicht", behauptete der 47-Jährige und lehnte sich dabei ganz entspannt zurück.
Wie die Tat ablief, schilderte anschließend das Opfer im Zeugenstand. "Zunächst wollten wir uns bei der Polizei wegen zu lauter Musik beschweren", schilderte der 44-Jährige Nachbar. Doch statt die Beamten herbeizurufen, entschied sich der Hückeswagener dafür, persönlich bei dem Ruhestörer vorzusprechen. "Ich kannte ihn ja, er war ja mein Nachbar und habe ihm beim Umzug geholfen", erzählte er.
Ins Krankenhaus nach "Gespräch"
Wie sich heraus stellen sollte, war der Gesprächsversuch jedoch ein folgenschwerer Fehler. "Der hat mir einfach ins Gesicht geschlagen und hörte gar nicht mehr auf", erinnerte sich der 44-Jährige. Bei der Attacke zog er sich Prellungen im Gesicht vor, was einen zweitägigen Krankenhaus-Aufenthalt zur Folge hatte. Nach der Aussage des Opfers kam es zu einem Wortduell zwischen ihm und dem Angeklagten, das Richter Lührs interessiert verfolgte. So warf der 47-Jährige seinem Nachbarn vor, er hätte Schulden bei ihm, und auch er fühle sich durch den "Krach" des anderen gestört.
Das Ende der Kaltschnäuzigkeit
Für die Staatsanwältin war die Angelegenheit klar. "Der Angeklagte ist hier mit erheblicher Brutalität vorgegangen. Einsicht hat er nicht gezeigt", formulierte sie und beantragte eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Kaum hatte sie zu Ende gesprochen, entgleisten dem Angeklagten die Gesichtszüge; mit der scheinbaren Kaltschnäuzigkeit war es urplötzlich vorbei. "Mir ist schon klar, dass ich Mist gebaut habe. Es tut mir Leid, dass es so passiert ist", gestand er umgehend ein.
Der Richter verurteilte ihn schließlich zu sechs Monate Gefängnis auf Bewährung. "Ihre letzte Einlassung hat Sie gerade nochmals vor dem Gefängnis bewahrt", stellte Lührs klar. So signalisierte er in seinen weiteren Ausführungen, dass er bereit gewesen wäre, den Hückeswagener sofort hinter Gittern zu bringen, auch wenn es "erst" die erste Freiheitsstrafe für den Angeklagten war. Bereits 2004 und 2006 war der Arbeitslose wegen ähnlicher Vergehen zu Geldstrafen verurteilt worden.
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