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Hückeswagen: Ratsherr auf "Lustreise"

VON NORBERT BANGERT - zuletzt aktualisiert: 19.01.2010

Hückeswagen (RPO). Vorteilsnahme im Amt: So lautete gestern im Amtsgericht Wipperfürth der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Zu verantworten hatte sich Thomas Cosler, als CDU-Ratsherr prominenter Kommunalpolitiker in Hückeswagen.

"Vorteilsnahme im Amt" war als Straftatbestand schon Grundlage eines Strafbefehls gegen den CDU-Ratsherrn gewesen. Weil Thomas Cosler dagegen – anders als andere Kommunalpolitiker – Einspruch eingelegt hatte, war für gestern die Verhandlung vor dem Amtsgericht angesetzt worden. Und darum ging's: Der 47-Jährige hat früher im Aufsichtsrat des heimischen Energierversorgers BEW gesessen. 2003 hatte er in dieser Funktion gemeinsam mit seiner Ehefrau an einer viertägigen Reise ins Elsass teilgenommen – auf Einladung und Kosten des Energieversorgers, der für die Reise wiederum Geld von einem Lieferanten, der Ruhrgas, erhalten hatte.

Die Staatsanwaltschaft ging von einer "Lustreise" aus, also einer Tour, die nicht der Arbeit, sondern dem Vergnügen diente. Im Strafbefehl wurde die Geldbuße dafür auf 2750 Euro festgesetzt.

Info

Lustreisen-Prozesse

2009 fand vor dem Amtsgericht in Gummersbach der so genannte Lustreisenprozess gegen zunächst 14 Angeklagte statt, bei dem auch die Reise in das Elsass Gegenstand des Prozesses war. Gegen die Zahlung von Geldbußen waren zehn Verfahren eingestellt worden. In vier Fällen wurde ein Urteil gefällt, alle diese Verfahren endeten mit einem Schuldspruch. Dagegen haben die Verurteilten Berufung eingelegt, in letzter Instanz entschieden worden ist noch nicht.

Seit 2005 sind allein in Nordrhein-Westfalen wegen gleich gelagerter "Lustreisen" insgesamt 1300 Mandatsträger angeklagt worden.

Viele andere reisten mit

"Das geht gegen meinen Gerechtigkeitssinn. Warum sollen Leute, die vier- oder fünfmal so ein Vergehen begangen haben, genauso bestraft werden wie mein Mandant?", fragte der Verteidiger den Richter in der Begründung des Einspruchs. Zum Hintergrund: 37 weitere Teilnehmer waren seinerzeit bei der Reise mit von der Partie gewesen. Gegen viele von ihnen wurde gesondert ermittelt; in einigen Fällen sind die Verfahren inzwischen gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt worden.

Die Reise war von der BEW als "Informationsfahrt" deklariert worden, allerlei kulinarische und touristische Höhepunkte ließen sie aus Sicht der Anklage jedoch zur "Lustreise" werden. Unter anderem stand ein opulentes Abendessen in einem feinen Restaurant inklusive Zigarren und Champagner auf dem Programm. Der informatorische Teil bestand lediglich aus einem einzigen Fachvortrag zur Energieversorgung. Die zunächst geplante Besichtigung einer Verdichteranlage in einem auf der Anfahrtsroute gelegenen Ort war von vorneherein abgesagt worden.

"Haben Sie sich denn nichts dabei gedacht?", wollte Richter Armin Lührs nun gestern vom Angeklagten wissen. Offensichtlich sei doch, dass die Energieversorger die Aufsichtsratsmitglieder für sich habe einnehmen wollen. "Es war eine Jubiläumsfahrt der BEW zum 50-jährigen Bestehen, ich habe mir nichts dabei gedacht", sagte Cosler. Auch als in einer der Aufsichtsratsitzungen das Programm bekannt gegeben worden sei, habe er bezüglich der Finanziers dieser Reise nicht weiter nachgefragt.

Peinliche Fragen vom Staatsanwalt

Der Staatsanwalt hakte offensiver nach. "Welche Verdienste hat Ihre Ehefrau denn gehabt, dass die Ruhrgas auch ihr die Reise bezahlt?", fragte er. Und machte zugleich unmissverständlich klar, dass die Anklagebehörde einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße nicht zustimmen werde.

Auch der Richter empfahl Cosler nach Lage der Dinge dringend, über die Rücknahme seines Einspruchs nachzudenken. Nach einer kurzen Beratungspause kündigte die Verteidigung an, dass sein Mandant der zur Debatte stehende Geldbuße von 2750 Euro für caritative Zwecke zustimmen wolle. Die draußen wartenden Zeugen – unter ihnen die ehemaligen Bürgermeister Norbert Jörgens (Hückeswagen) und Guido Forsting (Wipperfürth) – mussten nicht mehr in den Zeugenstand gerufen werden. Das von Cosler zu zahlende Geld geht an die Hilfe für Erdbebenopfer in Haiti.

Quelle: RP

 
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