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Hückeswagen: "Schloss-Stadt" - darf das?

VON BRIGITTE NEUSCHÄFER - zuletzt aktualisiert: 06.02.2012

Hückeswagen (RP). Der Stadtrat hat im Dezember entschieden: Hückeswagen soll künftig den offiziellen Zusatz-Namen "Schloss-Stadt" im (Orts-)Schilde führen. Der Oberbergische Kreis prüft derzeit, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist.

Das Schloss auf dem Bergsporn, fotografiert vom Turm der Pauluskirche. Stellt sich ernsthaft die Frage, ob das alte Gemäuer ein Wahrzeichen von Hückeswagen ist? Foto: Hertgen, Nico
Das Schloss auf dem Bergsporn, fotografiert vom Turm der Pauluskirche. Stellt sich ernsthaft die Frage, ob das alte Gemäuer ein Wahrzeichen von Hückeswagen ist? Foto: Hertgen, Nico

Dass in Hückeswagen – seit diversen Jahrhunderten – ein Schloss auf dem Bergsporn steht, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Auch im Gummersbacher Kreishaus. Die bloße Existenz des altehrwürdigen Gemäuers wird dort auch nicht angezweifelt. Gleichwohl prüft die Kreisverwaltung in diesen Tagen, ob daraus ein Recht für die Stadt abzuleiten ist, sich künftig auf amtlichen Briefköpfen und auf offiziellen Ortsschildern mit dem Zusatz-Namen "Schloss-Stadt" zu schmücken. Nun wolle der Kreis die Stadt mit dieser Prüfung aber nicht etwa ärgern, sagte Kreiskämmerer Klaus Grootens auf Anfrage der BM. Vielmehr komme er nur einer Pflicht nach, die der Landesgesetzgeber ihm auferlegt hat.

Seriös muss es schon sein

Der Hintergrund: Neuerdings ist es nach Landesgesetz zulässig, dass eine Stadt sich einen Zusatz-Namen gibt und damit werbend auf ihre Besonderheit oder ein Alleinstellungsmerkmal hinweist. Albern soll der Zusatzname selbstredend nicht sein, da er auch auf amtlichen Schriftstücken und eben offiziellen Schildern in Erscheinung tritt. Ein auskömmliches Maß an Seriösität bei der Namensgebung wird also vorausgesetzt. Andernfalls erteilt am Ende auch der Innenminister die Genehmigung nicht. Bevor der allerdings das letzte Wort hat, geht die Namenswahl durch die bürokratischen Instanzen. Das sind im Fall der kreisangehörigen Stadt Hückeswagen der Oberbergische Kreis und die Kommunalaufsicht in Köln. Derzeit liegt die "Akte Schloss-Stadt" noch beim Kreis, nachdem der Stadtrat sich im Dezember für diesen Beinamen entschieden hat. "Wir prüfen nach formalen und inhaltlichen Gesichtspunkten, ob der Titel Schloss-Stadt den vom Land vorgegebenen Kriterien entspricht", sagt Klaus Grootens. Es gehe dabei nicht, wie gerüchteweise in Hückeswagen verbreitet, um "großartige Rechtsgutachten von hundert Seiten".

Info

Erst Burg, dann Schloss

Geschichte Die genaue Bauzeit ist nicht bekannt. Erstmals erwähnt wurde die Burg Hückeswagen (castrum Hukingiswage) 1189, das Grafengeschlecht von Hückeswagen dagegen schon 1138. Im Jahr 1397 wurde aus der Burg die amtliche Bezeichnung Schloss.

Eigentümer In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wechselte das Schloss aus Privatbesitz ins Eigentum der Stadt. Genutzt wird es seitdem als Verwaltungssitz. Im Seitenflügel ist unter dem Ratssaal das Heimatmuseum untergebracht. Eine Besonderheit ist der Schelmenturm (Bergfried).

Lage Auf dem Bergsporn neben der Pauluskirche, 308 Meter über Normalnull.

Vielmehr seien der Kreisarchivar und das Museumsamt gebeten worden, Stellung dazu zu beziehen, welche Rolle das Schloss für die Stadt tatsächlich spiele, ob es also wirklich ein Wahrzeichen von Hückeswagen sei.

Von Bedeutung für die Stadt

Grootens selbst neigt dazu, diese Frage mit Ja zu beantworten: "Das Schloss hat eine exponierte Lage auf dem Bergsporn und ist weithin sichtbar. Es hat Bedeutung als Rathaus der Stadt, und das Heimatmuseum ist ja auch darin untergebracht." Das alles spreche dafür, dass das Schloss in der Tat von Bedeutung für Hückeswagen sei.

Ausdrücklich unterstreicht der Kreiskämmerer: "Wir wollen diese Sache nicht kaputt prüfen – vielleicht kann der Kreis im Gegenteil noch Argumente beisteuern, um das Anliegen der Stadt im Land zu fördern." Grootens geht davon aus, dass die Prüfung in Kürze abgeschlossen sein wird und die nächste Instanz auf dem Dienstweg den "Fall Hückeswagen" übernimmt.

Quelle: RP/jre
)

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