Hückeswagen Swaps: Rat entscheidet vor Ostern über Berufung

Hückeswagen · Geht die Stadt gegen das am Dienstag verkündete Urteil des Landgerichts Köln im Swap-Prozess in Berufung? Das prüft derzeit Dr. Jochen Weck von der Münchener Anwaltskanzlei Rössner. Er vertritt die Stadt im Verfahren gegen die Erste Abwicklungsanstalt (EAA), eine Rechtsnachfolgerin der zerschlagenen WestLB. Weck hat vier Wochen Zeit für die Entscheidung.

Er wird sie nicht alleine treffen. Bürgermeister Uwe Ufer hat den Rat für den 27. März zu einer Sondersitzung einberufen. In ihr wird Weck den Kommunalpolitikern die bereits jetzt schriftlich vorliegende Urteilsbegründung erläutern. "Danach soll der Rat beschließen, ob wir in die Berufung gehen oder eben nicht", sagte Ufer amn Mittwoch in einem Pressegespräch.

Er selbst wertet das erstinstanzliche Urteil als klaren Sieg der Stadt: "Ich bin überglücklich, dass wir jetzt diesen Titel haben." Inhalt: Der Klage der Stadt auf Schadenersatz wegen Falschberatung durch die Bank wurde stattgegeben — zu 94 Prozent. Das könnte die Grundlage eines Vergleichs zwischen der Stadt und der EAA sein, der dann so aussähe: Die EAA müsste 1,375 Millionen Euro an die Stadt zahlen (plus fünf Prozent Zinsen ab 2011). Das sind 94 Prozent der Summe, die die Swap-Geschäfte die Stadt bisher gekostet haben. Die von der Bank noch erhobenen Ansprüche im Wert von 18 Millionen Euro wären nichtig. "Hängen" blieben an der Stadt sechs Prozent der Rechtsanwaltskosten (bisher sind das insgesamt rund 200 000 Euro), die übrigen 94 Prozent müsste wieder die EAA bezahlen.

"Damit könnten wir gut leben, auch wenn uns die sechs Prozent, die zum hundertprozentigen Sieg fehlen, natürlich ärgern", sagte Ufer am Mittwoch. Sie resultieren daraus, das das Gericht ein kleineres von insgesamt drei Swap-Geschäften als bereits verjährt betrachtet hat.

Mehr Druck, in die Berufung zu gehen, hat die EAA, denn für sie geht es um viele Millionen. Würde sie sich außerdem jetzt auf einen Vergleich einlassen, zöge das einen Rattenschwanz von weiteren teuren Vergleichen nach sich, denn mit ähnlicher Prozess-Strategie wie die Stadt Hückeswagen klagen zahlreiche andere Kommunen im Land gegen die WestLB beziehungsweise deren Rechtsnachfolger. Dieser Überlegung steht das Risiko gegenüber, dass die Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof gehen und die EAA dann höchstrichterlich zu Schadensersatz verurteilt wird — und dazu, Prozesskosten zu übernehmen, die sich bis dahin zu hohen Millionen-Beträgen addiert haben werden.

Derweil hegt Uwe Ufer die Hoffnung, "dass die Leute in der Landespolitik endlich wach werden". Sie sollten, meint der Bürgermeister, der EAA endlich eine klare Prozess-Strategie vorgeben und Vergleiche zwischen Bank und klagenden Kommunen anmahnen. "Sonst", sagt Ufer, "werden mit vielen weiteren Millionen aus Steuermitteln nur die Anwälte auf Kosten der Allgemeinheit reich gemacht. Schadensbegrenzung sieht anders aus."

(RP/ac)
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