Hückeswagen: Zu dumm, um fürs Kind zu zahlen?
zuletzt aktualisiert: 23.02.2010Hückeswagen (RPO). Manchmal sind es nur ein oder zwei Sätze, die einen Streitfall vor Gericht plötzlich sonnenklar erscheinen lassen. So war's auch gestern bei einem Prozess vor dem Amtsgericht in Wipperfürth.
Auf dem Stuhl des Angeklagten: Ein 28-jähriger Wuppertaler, der wegen Verletzung der Unterhaltspflicht vor den Richter zitiert worden war. Er hatte für sein Kind nicht gezahlt und begründete das nun so: "Es ist meine Tochter, aber ich sehe sie nicht als meine Tochter."
Ein Familiengericht hatte das allerdings schon 2004 ganz anders gesehen. Nach seinem Urteil muss der Mann für seine inzwischen siebenjährige Tochter, die mit ihrer Mutter in Hückeswagen lebt, Unterhalt zahlen. 165 Euro wurden seinerzeit in dem Urteil festgeschrieben. Doch überwiesen hat der Mann bis heute keinen Cent. Mittlerweile schuldet er dem Staat, der statt seiner für das Kind zahlt, fast 9000 Euro.
Das Jugendamt ignoriert
Zwar war der Mann in den sieben Jahren seit Geburt der Tochter meistens arbeitslos, doch zwischendurch ging er auch mal einer Beschäftigung nach und wäre damit nach Ansicht des Gerichts zahlungsfähig gewesen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft lag folglich ein Verstoß gegen das Unterhaltsgesetz vor.
Auf die Frage nach den Gründen seines Verhaltens, brachte der Mann zunächst eine höchst erstaunliche Antwort hervor. "Weil ich dumm bin", sagte er zu dem sichtlich verblüfften Richter, was auch die Staatsanwältin überraschte. Fakt ist: Der Angeklagte hatte weder auf ein Einschreiben mit Rückantwortschein des Jugendamtes reagiert, noch sonst in irgendeiner Form so etwas wie wenigstens guten Willen gezeigt.
Das Gericht beleuchtete gestern auch die aktuellen Lebensumstände des säumigen Vaters, die er selber so beschrieb: "Ich bin noch arbeitslos. Nach meinem Alkoholismus bin ich aber jetzt wieder auf dem Weg nach oben." Außerdem gab er an, wieder mit einer neuen Partnerin zusammenzuleben. Kontakt zu seiner Tochter habe er wegen andauernder Streitigkeiten mit deren Mutter, seiner ehemaligen Lebensgefährtin, nicht. Seinen letzten Job hat er nach eigenen Angaben wieder verloren, weil er sich wegen eines massiven Alkoholproblems hatte krankschreiben lassen.
Haftstrafe auf Bewährung
Die Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe, doch der Richter wählte in seiner Entscheidung einen anderen Weg. Er verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten und setzte sie zur Bewährung aus. Als Bewährungsauflage verpflichtete er den 28-Jährigen unter anderem dazu, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen. Macht er das nicht, kann es zum Widerruf der Bewährung und somit zu einer Haftstrafe kommen.
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