Leichlingen CDU-Ratsherr Wagner erwägt Klage gegen Rüge

Leichlingen · Weil er Details aus einer nichtöffentlichen Ratssitzung öffentlich gemacht hatte, ist CDU-Ratsherr Helmut Wagner vom Leichlinger Stadtrat wegen "Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht" gerügt worden.

Die Entscheidung fiel mit großer Mehrheit. 25 Ratsmitglieder stimmten dafür, vier lehnten die Rüge ab, eines enthielt sich, eine Stimme war ungültig. Die Entscheidung war auf Antrag der SPD in geheimer Abstimmung erfolgt.

Wagner soll bei einer Diskussion zum Thema Innenstadtentwicklung den Stuttgarter Architekten Bernhard Reiser mit einem Satz aus einer nichtöffentlichen Ratssitzung zitiert haben. In einem von ihm gestellten öffentlichen Bürgerantrag bestätigte er selbst: "Zumindest in der ,nicht öffentlichen' Ratssitzung am 12.12.2011 hat der ,Investor' gesagt, das Projekt wird nicht kostenneutral für die Stadt ausgehen."

Für die meisten Ratsmitglieder war damit der Verstoß gegen die in der Gemeindeordnung geregelte Verschwiegenheitspflicht belegt, für Wagner allerdings nicht. Er sieht sich als Opfer einer "Rufmord-Kampagne" der Stadt und belastete in einer umfangreichen Stellungnahme auch Teile der CDU schwer. Er sei von einem "Denunzianten aus der eigenen Fraktion" anonym angeschwärzt worden. Gleichzeitig bestritt er, dass die beanstandeten Sätze tatsächlich so von Reiser gesagt worden seien und verwies auf ein Schreiben des Architekten an Jens Weber von der Bürgerinitiative "Rettet den Stadtpark". Wenn die Äußerungen so aber gar nicht gefallen seien, argumentierte er, könne man ihn auch nicht mit einem Ordnungsgeld belegen.

Hermann Terjung (UWG) griff das Argument auf. Es handele sich hier demnach also um einen "untauglichen Versuch" der Verschwiegenheitsverletzung. "Wenn Herr Wagner veröffentlicht hätte, der Investor habe in nicht öffentlicher Sitzung versprochen, zu Gunsten der Stadt goldene Eier zu legen, so hätten alle über diesen Hühnerstall geschmunzelt." Der Anschein, den er erweckt habe, angeblich aus einer nicht öffentlichen Sitzung zu zitieren, müsse aber dennoch als Provokation des Rates und Irreführung der Öffentlichkeit verstanden werden. Daher sei die Rüge gerechtfertigt.

"Meine Anwälte prüfen das"

Ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro, wie es die Stadt vorgeschlagen hatte, verhängte der Rat nicht. Auch die von der UWG eingebrachte Forderung, Wagner für den Wiederholungsfall ein empfindliches Ordnungsgeld anzudrohen, kam nicht durch.

Die Debatte wurde hitzig geführt: Rainer Hüttebräucker (CDU) fühlte sich angesichts des ins Spiel gebrachten "Denunzianten" gar "in die Zeit der Weimarer Republik" zurückversetzt und löste damit vor allem bei der SPD und BWL-Fraktionschef Volker Jung Empörung aus.

Jung selbst bewertete das Verhalten Wagners als "ein Stück weit naiv". Da der Stadt aber unterm Strich kein Schaden entstanden sei, könne man es bei der Rüge belassen.

Gleichwohl erwägt Wagner, vor Gericht zu ziehen: "Meine Anwälte prüfen das, es ist aber noch nicht entschieden", sagte er gestern gegenüber unserer Zeitung. An der Debatte hatten sich auch zahlreiche Mitglieder der Bürgerinitiative "Rettet den Stadtpark" mit Zwischenrufen und lautstarken Sympathiebekundungen beteiligt. Ex-CDU-Ratsherr Herbert Wieden erklärte gestern für die Initiative: "Hätte es ein Ordnungsgeld für Herrn Wagner gegeben, hätten wir es für ihn gezahlt."

(RP/rl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort