Leichlingen Gericht weist Parkinitiative ab

Leichlingen · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Antrag auf Berufung abgelehnt, mit der die Initiative "Rettet den Stadtpark" ihr Bürgerbegehren durchsetzen wollte.

 Stein des Anstoßes: der neue Stadtpark. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster entschied nun gegen das Bürgerbegehren der Park-Initiative.

Stein des Anstoßes: der neue Stadtpark. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster entschied nun gegen das Bürgerbegehren der Park-Initiative.

Foto: RM (Archiv)

Bei der Stadt Leichlingen wertet man die Entscheidung als endgültigen Erfolg, die Bürgerinitiative "Rettet den Stadtpark" gab sich gestern kämpferisch, räumte aber einen empfindlichen Rückschlag ein: Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat den Antrag auf Berufung abgelehnt, mit dem die Initiative ihr Bürgerbegehren gegen die Bebauung des neuen Stadtparks doch noch durchsetzen wollte.

Am 25. Mai dieses Jahres hatte das Kölner Verwaltungsgericht bereits gegen die selbst ernannten Stadtpark-Schützer entschieden. Die stellten daraufhin Antrag auf Berufung. Mit der jetzt erfolgten Ablehnung durch das OVG ist das seinerzeitige Urteil rechtskräftig. Der Beschluss ist unanfechtbar.

"Natürlich sind wir enttäuscht"

In seiner Begründung weist das Oberverwaltungsgericht ebenfalls wie seinerzeit die Kölner Justiz-Instanz im Kern darauf hin, dass Fragestellung und inhaltliche Begründung des Begehrens nicht ausreichend deckungsgleich seien.

"Natürlich sind wir enttäuscht", betonte Christa Sylla, eine der Klägerinnen, gestern in einer ersten Reaktion. Die jetzige Entscheidung bedeute aber keineswegs, dass die Initiative nun ihre Arbeit einstelle. Hoffnung schöpfen ihre Mitglieder vielmehr aus einem von der Landesregierung NRW initiierten neuen Gesetz, das die Rechte der Bürger bei solchen Begehren stärken soll. "Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts erweckt den Eindruck, dass die Entscheidung zugunsten der Bürgerinitiative hätte ausfallen können, würde es das gesetz bereits geben", heißt es in einer Erklärung der Stadtpark-Initiative.

Die Ablehnung der Richter fuße auf formalen Gründen, moralisch sehe man sich dagegen als Sieger: Für die Meinung, die in den mehr als 4000 abgegebenen Stimmen der Leichlinger zum Ausdruck gekommen sei, wollen die Stadtpark-Befürworter daher "weiter kämpfen".

(RP)
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