Leichlingen: Leichlingen: erst 50 Bildungspakete beantragt
zuletzt aktualisiert: 07.05.2011Leichlingen (RPO). Bisher haben in Leichlingen erst 50 Hartz IV-Empfänger Anträge zum neuen "Bildungspaket" gestellt, damit sie beispielsweise Zuschüsse zu schulischen Veranstaltungen oder für Sport erhalten.
Dabei sind 460 Bürger in Leichlingen antragsberechtigt, weil sie Leistungen nach dem SGB II erhalten. Alle wurden vom Jobcenter angeschrieben und auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, Bildungsgutscheine für Kita- oder Schulausflüge, für mehrtägige Klassenfahrten oder für Nachhilfeunterricht beantragen zu können. Es sei immer Geduld nötig, bis etwas Neues anlaufe, sagte die Leiterin des Jobcenters Leichlingen, Beate Klein. Sie ist zuversichtlich, dass mehr und mehr ihrer Kunden das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen werden.
Jetzt setzt das Jobcenter vor allem auf die persönliche Ansprache, um das Bildungs- und Leistungspaket bekannter zu machen. "Durch den Standort in Leichlingen haben wir den Vorteil, dass wir nahe dran sind an unseren Kunden", sagte Beate Klein. Sie und ihre Kollegen würden die "situativen Lebensbedingungen ihrer Klienten" kennen. Deshalb könnten sie Hartz IV-Empfänger und wohngeldberechtigte Bürger im persönlichen Gespräch über diese zusätzliche Leistungen informieren. "Außerdem werden wir Schulen und Musikschulen daraufhin weisen", sagte Klein. Schließlich sind viele Leistungen direkt bei diesen Institutionen zu bekommen. Wie etwa Gutscheine für Klassenfahrten, für das Mittagessen oder für Musikunterricht.
Gutscheine für Mittagessen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen wurden bisher 21 Mal beantragt. Gutscheine für Musikunterricht oder Mitgliedsbeiträge für Vereine wurden für 18 Kinder in Leichlingen angefordert.
Außer für die Leistung "persönlicher Schulbedarf" müssen für alle Maßnahmen des "Bildungs- und Teilhabepakets" für jedes Kind ein gesonderter Antrag gestellt werden. Alle Schüler, bei denen ein Bedarf besteht, erhalten am 1. August erstmals 70 Euro für Hefte, Zeichenmaterialien und Sportkleidung, die zum Anfang des Schuljahres angeschafft werden müssen. Weitere 30 Euro gibt es dann zu Beginn des zweiten Halbjahres.
Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es auf der Internetseite des Jobcenters Rhein-Berg.
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