Leichlingen: Verkaufsoffene Sonntage
zuletzt aktualisiert: 30.01.2010Leichlingen (RPO). Die Stadt Leichlingern will die Verordnung zu Ladenöffnungszeiten aktualisieren und den neuen Rechtsgrundlagen anpassen. Deshalb wird sich am kommenden Montag, 1. Februar, der Haupt- und Finanzausschuss mit dem Thema befassen. Geplant sind u.a. folgende Festlegungen:
- Geschäfte bzw. Verkaufsstellen in Leichlingen und Witzhelden dürfen jeweils am ersten Sonntag im Oktober, an dem Obstmarkt und Erntedankfest laufen, von 13 bis 18 Uhr geöffnet werden.
- Die selbe Regelung gilt für den zweiten Sonntag im Mai für Geschäfte im Leichlinger Zentrum, wenn das Frühlingsfest stattfindet. Ausnahme: Sofern es sich bei diesem Sonntag um den Pfingstsonntag handelt, wird der darauffolgende zum verkaufsoffenen erklärt.
- Geschäfte im Einzugsbereich des Bratapfelfestes dürfen an dessen Veranstaltungssonntag ebenfalls von 13 bis 18 Uhr verkaufen.
- Verkaufsstellen in Leichlingen und Witzhelden dürfen außerdem aus Anlass einer weiteren städtischen Veranstaltung "von herausragender Bedeutung" von 13 bis 18 Uhr öffnen. Welcher Termin das ist, soll künftig jeweils zu Jahresbeginn festgelegt werden.
Termin Sitzung Haupt- und Finanzausschuss: Montag, 1. Februar, 17 Uhr, Ratssaal. Auf der Tagesordnung stehen auch zahlreiche Beratungen zu den Produkten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements.
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