Leichlingen: Wut wegen Baumfällaktion der Stadt
VON STEFAN SCHNEIDER - zuletzt aktualisiert: 12.08.2009Leichlingen (RPO). Mit Wut und harscher Kritik haben Anwohner der Straße Am Förstchens Busch gestern auf die Fällung von fünf Eichen im angrenzenden Naturschutzgebiet reagiert. Laut Stadt ging von den jahrzehntealten Bäumen eine Gefahr aus, weil sie umzukippen drohten bzw. Astbruch zu befürchten war. Ein ganzer Teil der Anwohner sieht das anders: Wenn die Stadt die bis nahe ans Naturschutzgebiet reichende Neubebauung des Geländes nicht zugelassen hätte, hätten die Eichen stehen bleiben können, weil sie dann auch niemanden hätten gefährden können, meint beispielsweise Hubert Drössert. "Das ist doch unmöglich, was hier passiert", schimpfte der Anwohner. Ein Nachbar stimmte ihm im Telefonat mit unserer Zeitung zu: Erst Häuser am Naturschutzgebiet genehmigen und dann die Bäume absägen, "diese Vorgehensweise finde ich nicht in Ordnung".
Forstamt nicht beteiligt
Auch der Forstbetriebsbeamte Karl Zimmermann vom Staatlichen Forstamt in Bergisch Gladbach zeigte sich auf Anfrage unserer Zeitung alles andere als glücklich über die Fällaktion. Zwar seien drei der Bäume tatsächlich nachweislich schadhaft gewesen (der dickste faulte am Stamm, zwei andere waren im Wurzelbereich angeschlagen), und die beiden anderen drohten ihre Standsicherheit zu verlieren. Doch Zimmermann betonte auch: "Wenn die neuen Häuser nicht gebaut worden wären, hätten die Eichen nicht gefällt werden müssen." Der Forstbeamte beklagte, dass die Stadt die Neubauten genehmigt habe, ohne das Forstamt an der Entscheidung zu beteiligen, wie es eigentlich üblich sei. Zwar könne das Forstamt Neubaugebiete nicht untersagen. "Aber in der Regel setzt sich die Stadt über unsere Empfehlungen nicht hinweg", sagte Zimmermann.
Die Sache wäre wohl anders abgelaufen, "wenn zumindest das letzte Haus nicht gebaut worden wäre". Zimmermann: "Bäume halten sich nun mal nicht an Grundstücksgrenzen."
Leichlingens Baudezernentin Barbara Sauer wollte die Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen. In dem betreffendem Bereich Am Förstchens Busch gebe es keinen Bebauungsplan. Deshalb bleibe der Stadt aus juristischen Gründen gar keine andere Wahl, neue Häuser als so genannte Einzelmaßnahme zu genehmigen, sofern diese Maßnahme sich in die Umgebung einfüge.
Recht auf Baugenehmigung
"Der Bauherr hat ein Recht auf die Genehmigung", unterstrich Sauer. Darum sei es auch nicht notwendig gewesen, das Forstamt mit ins Boot zu holen. Sauer: "Auch das Forstamt hätte das baurechtlich nicht ablehnen können."
Es sei vereinbart, dass einmal im Jahr in dem Naturschutzgebiet am Förstchens Busch, einem kleinen Waldstreifen, eine Kontrolle stattfindet. Bei der jüngsten Überprüfung sei festgestellt worden, dass wegen der Eichen Gefahr im Verzug sei, berichtete die Baudezernentin. Auch habe es vor mehreren Wochen eine Beschwerde im Zusammenhang mit den Bäumen gegeben. Deshalb habe schnell gehandelt werden müssen.
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